Menschenrechte

Schweiz wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben verurteilt

publiziert: Dienstag, 30. Jul 2013 / 16:48 Uhr
Der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg gab der Frau recht.
Der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg gab der Frau recht.

Strassburg - Der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat die Schweiz erneut wegen Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verurteilt. Er gab einer Frau aus den Philippinen Recht, die ihr Kind in der Schweiz mehr als sechs Jahre lang nicht sehen durfte. Abgelehnt haben die Richter die Eingabe eines kosovarischen Ehepaars, dessen Kinder vorübergehend illegal in der Schweiz lebten.

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Die Frau aus den Philippinen musste die Schweiz 2002, ein Jahr nach der Geburt ihres Sohnes, verlassen. Sie kehrte mit dem Knaben in ihre Heimat zurück, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag mitteilte. 2004 erklärte sie sich damit einverstanden, dass der Vater den Buben für die Ferien nach Genf mitnahm.

Fast 30'000 Euro

Am Ende der Ferien wollte der Vater, ein in der Schweiz eingebürgerter Libanese, das Kind nicht mehr zur Mutter zurückkehren lassen. Alle Versuche der Frau, den Sohn zurückzuholen, scheiterten. Ihre Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz wurden abgewiesen.

2010 wurde die Obhut über den Sohn dem Vater übertragen. Die Mutter erhielt ein Besuchsrecht in der Schweiz, hatte aber keine Aufenthaltsbewilligung.

Der Menschenrechtsgerichtshof gab der Mutter nun Recht und hielt fest, dass damit Artikel 8 der Menschenrechtskonvention - er schreibt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vor - verletzt worden sei. Das Gericht sprach der Gesuchstellerin eine Genugtuung von 16'223 Euro zu sowie 13'000 Euro für Spesen und Auslagen.

Es ist nicht die erste Verurteilung der Schweiz wegen Verletzung von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Im April hatte der EGMR einem wegen Drogendelikten verurteilten Familienvater aus Nigeria Recht gegeben.

Die Schweiz hatte dem Mann die weitere Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung verweigert und wollte ihn ausweisen. Die Schweiz will dieses Urteil aus Strassburg aber nicht hinnehmen. Sie ersuchte die Grosse Kammer des EGMR, den Entscheid neu zu beurteilen.

Kinder müssen in Kosovo bleiben

Hingegen lehnte der EGMR die Eingabe eines Ehepaars aus Kosovo wegen Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens ab. Die beiden hatten sich beschwert, weil sie ihre Kinder nicht zu sich in die Schweiz holen konnten.

Der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention garantiere kein Recht, den für die Entwicklung des Familienlebens geeignetsten Ort zu wählen, befand das Gericht. In den Augen der Richter hatten die Eltern sich frei entschieden, in der Schweiz zu leben.

Die Kinder, die vorübergehend illegal bei den Eltern in der Schweiz lebten, hätten in Kosovo noch immer familiäre Bindungen. Die Eltern hätten die Möglichkeit, nach Kosovo zu den Kindern zurückzukehren.

Laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hatten die Eltern in den Verfahren nicht immer die Wahrheit gesagt. Unter anderem verschwieg die Frau bei ihrer Heirat Anfang 2007 die Existenz der drei heute 10-, 17- und 19-jährigen Kinder.

Ende 2007 ersuchte das Paar um eine Aufenthaltsbewilligung für die drei Kinder. 2009 lehnten die Behörden ihres Wohnkantons das Gesuch ab. Danach reisten die Kinder illegal in die Schweiz ein, mussten das Land aber verlassen, nachdem erneute Gesuche um Aufenthaltsbewilligungen abgewiesen worden waren.

 

(fest/sda)

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