Schweiz weitet Sanktionen gegen Kongo-Kinshasa aus

publiziert: Dienstag, 22. Nov 2005 / 14:57 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 22. Nov 2005 / 15:55 Uhr

Bern - Die Schweiz hat ihre Sanktionen gegen die Demokratische Republik Kongo ausgeweitet: Neu gilt für 15 Personen ein Einreiseverbot.

Die Schweiz hatte das Rüstungsembargo letztes Jahr übernommen.
Die Schweiz hatte das Rüstungsembargo letztes Jahr übernommen.
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Falls sie in der Schweiz Geld haben, wird dieses eingefroren. Von den Sanktionen betroffen ist auch eine NGO. Die 15 Personen und die Nichtregierungsorganisation «Tous pour la paix et le développement» werden verdächtigt, das UNO-Rüstungsembargo gegen Kongo-Kinshasa verletzt zu haben, wie das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement mitteilte.

Unter den 15 Personen befinden sich Mitglieder verschiedener Milizen aus Kongo-Kinshasa und dem Nachbarland Ruanda. Die Schweiz übernimmt die Liste von der UNO, die im Nachgang zur UNO-Resolution 1596 vom April 2005 erlassen wurde. Die Sanktionen treten sofort in Kraft.

Bereits gilt in der Schweiz das von der UNO erlassene Rüstungsgüterembargo gegen die Demokratische Republik Kongo. Im vergangenen Juni hatte die Schweiz die UNO-Resolutionen 1493 übernommen und mit einer Verordnung in Schweizer Recht überführt.

(fest/sda)

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