Beim Bundesgericht gingen laut Geschäftsbericht im letzten Jahr 4964 neue Fälle ein. Erstmals seit 10 Jahren wurde damit die Grenze von 5000 Eingängen nicht erreicht. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um 188 Fälle oder 3,6 %. Das EVG hatte mit 2386 neuen Fällen 135 oder 5,3 % weniger Eingänge zu verzeichnen.
Das Bundesgericht weist jedoch darauf hin, dass der leichte Rückgang kein Grund zur Entwarnung darstelle. Bundesrichter Niccolò Raselli sprach anlässlich der Pressekonferenz zum Geschäftsbericht am vergangenen Dienstag von einer «Stabilisierung auf zu hohem Niveau».
Bundesgerichtspräsident Hans Peter Walter wollte die Situation mehr als Falsch- denn als Überlastungssituation verstanden wissen: Durch die hohe Anzahl rechtlich unwesentlicher Einzelfälle fehle Zeit für die Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Rechtsfragen und für die Rechtsfortbildung.
(bla/sda)