Wegen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit

Schweizer Einreiseverbot für in Kenia verhafteten Schüler aus Biel

publiziert: Samstag, 30. Jun 2012 / 11:49 Uhr / aktualisiert: Samstag, 30. Jun 2012 / 12:05 Uhr
Ein 19-jähriger Bieler Gymnasiast darf bis auf weiteres nicht in die Schweiz einreisen.
Ein 19-jähriger Bieler Gymnasiast darf bis auf weiteres nicht in die Schweiz einreisen.

Bern - Der in Kenia wegen Terrorismus angeklagte Bieler Gymnasiast darf vorläufig nicht in die Schweiz zurückreisen. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat auf Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ein befristetes Einreiseverbot verhängt.

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Gleichzeitig prüft das Bundesamt für Migration einen Asylwiderruf für den gebürtigen Jordanier. Es gebe «klare Anzeichen dafür, dass sich die betroffene Person in Somalia in Gebieten aufgehalten hat, in denen dschihadistische Gruppierungen in einem Konflikt aktiv sind», schreiben BFM und fedpol am Samstag in einer Mitteilung. Zudem soll der 19-Jährige auch Kontakte zu islamistischen Elementen in der Schweiz unterhalten haben.

Bei der «betroffenen Person» handelt es sich um den Bieler Gymnasiasten, wie die Behörden auf Nachfrage der Nachrichtenagentur sda bestätigten. Gemäss kenianischen Behörden wurde der junge Mann der Obhut des lokalen Büros des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) unterstellt.

Gefahr für innere und äussere Sicherheit

Das vom fedpol verfügte Einreiseverbot stützt sich auf Erkenntnisse des NDB. Beim Einreiseverbot stützt sich das fedpol nach eigenen Angaben auf das Ausländergesetz, das «zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz».

Eine solche Bedrohung sei dann gegeben, wenn eine Gefährdung durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, verbotenen Nachrichtendienst oder Organisierte Kriminalität vorliege, hiess es.

Auch sei ein Einreiseverbot bei Handlungen und Bestrebungen, welche die gegenwärtigen Beziehungen der Schweiz zu anderen Staaten «ernsthaft gefährden» oder auf eine «gewaltsame Änderung der staatlichen Ordnung» abzielten möglich.

Asylwiderruf

Das BFM leitete zudem ein Verfahren ein, um das Asyl des 19-Jährigen zu widerrufen. Dies sei dann möglich, wenn Flüchtlinge die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz verletzt hätten oder gefährdeten.

Es werde geprüft, ob der junge Mann das Gastrecht der Schweiz missbraucht habe. Den internationalen Flüchtlingsstatus behalte er weiterhin. Der Mann sei in Kenia in Obhut des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), schrieben BFM und fedpol weiter.

Anfang Juni war der 19-Jährige in Kenia wegen mutmasslicher Verbindungen zur somalischen Al-Shabaab-Miliz angeklagt worden. Er war im Mai verhaftet worden. Er soll sich bereits seit Februar in Somalia und Kenia aufgehalten haben.

(asu/sda)

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