Schweizer Gefängnisse verkaufen über das Internet

publiziert: Donnerstag, 15. Apr 2004 / 09:38 Uhr

Bern - Immer mehr Schweizer Gefängnisse vertreiben die von den Insassen hergestellten Produkte über das Internet. Der grosse Teil des Verkaufs wird aber noch über die klassischen Vertriebskanäle wie Läden oder Institutionen getätigt.

Herkömmlicher Verkauf: Bioladen der Strafanstalt Wauwilermoos, Egolzwil.
Herkömmlicher Verkauf: Bioladen der Strafanstalt Wauwilermoos, Egolzwil.
Die Internet-Seite des Gefängnis Pöschwies in Regensdorf ZH wurde 2002 aufgeschaltet, um mehr Leute als mit dem Gefängnisladen zu erreichen. Verschiedenste Handwerksprodukte werden angepriesen: Dekorationsstücke aus Holz oder Stein, Holzspiele oder Körbe.

3,7 Millionen Mal sei letztes Jahr die Seite besucht worden, sagt die Verkaufsverantwortliche Karin Eggli. Die Produkte würden aber nur in der Schweiz vertrieben. Seit dem Aufschalten der Seite seien 50 bis 60 Bestellungen eingegangen. Gut liefen besonders die schwarzen Umhängetaschen bei den Jungen, dem "Zielpublikum". Der Gefängnisladen erzielt mit einer Million Franken im Jahr 2003 immer noch einen grösseren Umsatz als die Internet-Seite. Diese Summe komme dem Gefängnis zu Gute und entlaste die Steuerrechnung, sagt Eggli.

Auch Agrarerzeugnisse

Das Walliser Gefängnis Crêtelongue, das einen grossen Landwirtschaftbetrieb mit 120 Stück Vieh betreibt, ist momentan daran, eine Internet-Seite aufzubauen. 2005 soll sie offen sein. Im Angebot werden Gemüse, Früchte, Milchprodukte und Handwerkserzeugnisse stehen.

"Unsere Kundschaft besteht hauptsächlich aus Einzelpersonen", sagt Christian Varone, Direktor der Vollzugsanstalten des Kantons Wallis. Im letzten Jahr brachte die Landwirtschaft rund 700 000 Franken ein. Zusammen mit den Handwerksprodukten floss fast eine Million Franken in die Kassen des Kantons.

Auch das Aargauer Kantonsgefängnis bietet Produkte auf der eigenen Internet-Seite an. Die Auswahl ist allerdings bedeutend kleiner als jene des Verkaufsladens in der Nähe des Gefängnisses. Die Eröffnung einer eigenen Internet-Seite garantiert allein noch keinen Verkaufserfolg. "Trotz dieser Sichtbarkeit erhalten wir keine Bestellungen", sagt Beat Keller, Verantwortlicher für die Handwerksprodukte der bernischen Anstalten von St. Johannsen. Für nächstes Jahr ist deshalb die Eröffnung eines Ladens geplant.

Obligatorische Arbeit

Gefängnisarbeit ist laut Schweizer Recht für die Inhaftierten obligatorisch. Die Arbeit soll ihnen helfen, sich nach der Entlassung in der Freiheit zurecht zu finden. Gefängnisse, in denen die Insassen lange Haftstrafen absitzen, haben Werkstätten eingerichtet. Deren Organisation obliegt den Kantonen.

Inhaftierte erhalten - juristisch gesehen - keinen Lohn, sondern ein Guthaben. Die Höhe wird vom Kanton festgelegt und schwankt zwischen 20 und 30 Franken im Tag, abhängig von der Führung der Inhaftierten und dem Arbeitseinsatz. Ein Teil davon wird für die täglichen Ausgaben gebraucht. Der Rest wird für die Zeit nach der Freilassung auf die Seite gelegt.

(fest/sda)

 
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