Schweizer Souverän an die Urne gerufen

publiziert: Sonntag, 28. Nov 2004 / 08:24 Uhr

Bern - Am heutigen Wahlsonntag entscheidet der Schweizer Souverän über drei Vorlagen. Es geht um die Aufgabenteilung und den Finanzausgleich im Bundesstaat, um die Sicherung der Bundeseinnahmen und um die Forschung an embryonalen Stammzellen.

Das Schweizer Volk hatte sich zu drei Vorlagen zu informieren.
Das Schweizer Volk hatte sich zu drei Vorlagen zu informieren.
Die umfangreichste Vorlage - ein Paket von 27 Verfassungsänderungen - ist die sogenannte NFA. Sie will mit einem verbesserten Finanzausgleich das Gefälle zwischen reichen und armen Kantonen vermindern, die heute verflochtenen Aufgaben im Bundestaat neu verteilen und die Kantone in ihrer Autonomie stärken.

Der Bundesrat und die bürgerliche Parteien erhoffen sich davon eine Revitalisierung des Föderalismus und mehr Effizienz. Die Behindertenorganisationen laufen Sturm, weil die Kantonalisierung von Heimen, Spitex und Sonderschulung zum Sozialabbau führen werde. Unterstützt werden sie von der Linken, die ein Wiedererwachen des Kantönligeists befürchtet.

Ungefährdet erscheint die Neue Finanzordnung (NFO). Sie verlängert die Kompetenz des Bundes zum Inkasso der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer bis 2020, ohne am geltenden Regime materiell etwas zu ändern. Der Bund soll weiterhin auf die Quellen zählen können, aus denen gut 60 Prozent seiner Einnahmen fliessen.

Ernst gilt es schliesslich für das Stammzellenforschungsgesetz, gegen das religiöse und links-grüne Kreise das Referendum ergriffen haben. Das Gesetz soll die Forschung an embryonalen Stammzellen unter strengen Auflagen zulassen. Grundsätzlichen ethischen Bedenken steht die Hoffnung gegenüber, schwere Krankheiten dereinst heilen zu können.

(rr/sda)

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