NSU-Prozess

Schweizer Staatsanwalt bestätigt Herkunft der NSU-Mordwaffe

publiziert: Donnerstag, 9. Okt 2014 / 13:47 Uhr
Die Waffe wurde von zwei Schweizern legal erworben.
Die Waffe wurde von zwei Schweizern legal erworben.

München - Im NSU-Prozess wegen mutmasslicher Morde durch Rechtsradikale in Deutschland hat ein Schweizer Staatsanwalt am Donnerstag zur Tatwaffe ausgesagt. Er bestätigte, dass die Pistole vom Typ «Ceska» von zwei Schweizern legal erworben worden sei.

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Die beiden hätten die Waffe anschliessend in illegale Kreise eingeschleust. Einer der mutmasslichen Zwischenhändler habe ausgesagt, der Käufer habe nicht versucht, über den Preis zu verhandeln. Zur geplanten Verwendung der Pistole habe der Käufer erklärt, sie solle nach Deutschland exportiert werden. «Für gewisse Kreise» dort sei es schwer, an Waffen zu kommen.

Nach dem Auffliegen des NSU-Trios hätten die beiden Schweizer dann noch einmal über ihren Deal gesprochen und sich gefragt, ob es überhaupt möglich sei, eine solche Mordserie in Deutschland zu begehen. Dazu brauche es wohl «eine grosse Maschinerie».

Neun Einwanderer getötet

Der «Nationalsozialistische Untergrund» soll zwischen 2000 und 2006 neun Einwanderer aus fremdenfeindlichen Motiven getötet haben, unter ihnen acht türkischstämmige und ein griechischstämmiger Zuwanderer. Alle neun starben nach Erkenntnissen der Ermittler durch Schüsse aus der «Ceska». Bei der Ermordung einer deutschen Polizistin 2007, die ebenfalls dem NSU zugeschrieben wird, wurde eine andere Waffe verwendet.

Der NSU bestand laut Bundesanwaltschaft nur aus drei Personen, als einzige Überlebende steht Beate Zschäpe in München als Hauptangeklagte vor Gericht. Vier Männer aus der rechtsextremen Szene sind als Helfer und Unterstützer angeklagt.

(flok/sda)

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