Schweizer dürfen weiter visafrei in die USA reisen
publiziert: Mittwoch, 27. Jun 2012 / 16:02 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Jun 2012 / 16:29 Uhr
Eine Reise in die USA, die 90 Tage nicht überschreitet, soll für Schweizer weiterhin ohne Visumspflicht möglich bleiben.
Eine Reise in die USA, die 90 Tage nicht überschreitet, soll für Schweizer weiterhin ohne Visumspflicht möglich bleiben.

Bern - Schweizerinnen und Schweizer sollen auch in Zukunft für 90 Tage ohne Visum in die USA einreisen dürfen. Die Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und den US-Behörden konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Dies teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

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Die Verhandlungen waren nötig geworden, weil die Vereinigten Staaten den Verbleib im sogenannten Visa-Waiver-Programm an neue Bedingungen knüpften. Die USA forderten von der Schweiz den Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Profilen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie den Austausch von Daten über bekannte oder mutmassliche Terroristen. Ansonsten werde die Visumspflicht wieder eingeführt.

Besorgt über die immer neuen Forderungen aus den USA zeigte sich nicht nur der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür. Auch die zuständigen Parlamentskommissionen reagierten verärgert. Sie verlangten insbesondere, dass die Anfragen auf Schwerstdelikte beschränkt werden.

Verhandlungsmandat laut Bundesrat eingehalten

In der Folge verabschiedete der Bundesrat ein Verhandlungsmandat, das den Bedenken Rechnung trägt. Wie er nun schreibt, konnten die Bedingungen des Verhandlungsmandats eingehalten werden. Den Erwartungen der aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sei Rechnung getragen worden.

Der Geltungsbereich des Abkommens werde auf schwere Straftaten beschränkt, die in einer Liste im Abkommen aufgeführt werden, sowie auf andere schwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von mehr als drei Jahren vorgesehen ist.

Auch der Datenschutz sei detailliert geregelt. Insbesondere verpflichten sich beide Staaten, Personendaten auf Ersuchen hin zu berichtigen, zu blockieren oder zu löschen. Die USA akzeptierten zudem auch, dass bei der Umsetzung des Abkommen die Anzahl der erlaubten Abfragen gemeinsam festgelegt wird.

Der Austausch soll in zwei Phasen erfolgen: Zuerst erfolgt eine Abfrage, um festzustellen, ob überhaupt ein entsprechendes Profil in den Datenbanken des anderen Staates vorhanden ist oder nicht. Lediglich bei einem Treffer werden dann in einem zweiten Schritt Personendaten und weitere Informationen zum Fall übermittelt.

(asu/sda)

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