Schweizer im Ausland mit mehr Rechtssicherheit

publiziert: Dienstag, 30. Okt 2007 / 17:11 Uhr

Lugano - Schweizer Konsumenten und Firmen geniessen künftig bei Einkäufen im Ausland mehr Rechtssicherheit. Dies erhofft sich zumindest Justizminister Christoph Blocher, der am Dienstag in Lugano das revidierte Lugano-Übereinkommen unterzeichnet hat.

Das Übereinkommen habe einen ganz praktischen Nutzen für den Bürger, sagte Blocher.
Das Übereinkommen habe einen ganz praktischen Nutzen für den Bürger, sagte Blocher.
Dem 1988 geschlossenen Übereinkommen gehören mittlerweile 19 Staaten an, darunter die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen und Island.

Ziel ist es, die Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Handel in Europa zu erhöhen. Das revidierte Übereinkommen regelt die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Dies töne zwar komplex, habe aber einen ganz praktischen Nutzen für den Bürger, sagte Blocher vor den Medien. Als Beispiel nannte der Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes den Kauf eines Produktes via Internet.

Wenn mit der Lieferung von im europäischen Ausland bestellter Ware etwas nicht klappe, so könne nun der Konsument in dem Land, in dem er wohne, den Anbieter verklagen.

Das Lugano-Übereinkommen garantiere, dass die in einem Vertragsstaat vom zuständigen Gericht gefällten Entscheide in den übrigen Vertragsstaaten in einem raschen und einfachen Verfahren anerkannt und vollstreckt würden, sagte Blocher.

Das revidierte Übereinkommen gewähre den Bürgern und Firmen Rechtssicherheit, ohne dass dabei ein Staat seine Souveränität preisgeben müsse.

(smw/sda)

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