«Schweizer in Libyen sollten vor Gericht erscheinen»

publiziert: Donnerstag, 7. Jan 2010 / 21:50 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 7. Jan 2010 / 23:02 Uhr

Bern - Laut dem Anwalt der bulgarischen Krankenschwestern, die in Libyen zum Tod verurteilt und später begnadigt worden sind, verfolgen die in Libyen festsitzenden Schweizer die falsche Strategie: Sie sollten seiner Meinung nach den Gang vor Gericht wagen.

Garantien als Schutz vor dem Gefängnis?
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In dieser Angelegenheit könne es kein Ende geben ohne einen Entscheid der libyschen Justiz, sagte Stéphane Zerbib in einem Interview mit den Westschweizer Zeitungen «24 heures» und «Tribune de Genève».

Es sei deshalb nötig, dass Max Göldi und Rachid Hamdani «das Risiko auf sich nehmen, die [Schweizer] Botschaft zu verlassen und sich der Justiz zu stellen», sagte der französische Anwalt. Sonst könne «dieses kleine Spiel» erneut acht Jahre oder länger dauern.

Zweifelhafte Anschuldigungen

Die fünf bulgarischen Krankenschwestern und der palästinensische Arzt hatten mehr als acht Jahre in einem libyschen Gefängnis gesessen. Die gegen sie verhängte Todesstrafe wurde zunächst in lebenslange Haft umgewandelt, im Juli 2007 wurden sie schliesslich freigelassen.

Die sechs Ausländer waren beschuldigt worden, hunderte libysche Kinder absichtlich mit HIV angesteckt zu haben. Experten hatten dies allerdings bezweifelt und die schlechte Hygiene in der Klinik in Bengasi als Grund für die Infektionen genannt.

Aushandlung von Garantien möglich

Um zu verhindern, dass auch die beiden Schweizer ins Gefängnis gesteckt würden, könne die Schweiz Garantien aushandeln, sagte Zerbib weiter, «zum Beispiel eine Rückkehr in die Botschaft unter Kaution».

Den beiden Schweizern wird in Libyen der Prozess gemacht, weil sie angeblich gegen Visabedingungen verstossen und illegale wirtschaftliche Tätigkeiten begangen haben sollen. Sie sind bislang zu keiner Anhörung persönlich erschienen, sondern in der Schweizer Botschaft in Tripolis geblieben. Die nächsten Gerichtstermine sind für den 10. und 14. Januar angesetzt.

(bert/sda)

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