Schweizer können problemlos nach Europa auswandern

publiziert: Dienstag, 24. Feb 2004 / 08:53 Uhr

Bern - Schweizer Bürger können ab 1. Juni ohne Hindernis in den EU-Raum auswandern. Dann endet die zweijährige Übergangsfrist zum Abkommen über den freien Personenverkehr. Dieses gehört zum ersten Paket der Bilateralen Verträge mit der EU.

EU-Bürger werden im Arbeitsmarkt bald nicht mehr bevorzugt.
EU-Bürger werden im Arbeitsmarkt bald nicht mehr bevorzugt.
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www.imes.admin.ch
Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung des eidg. Justiz- und Polizeidepartments
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Ab Anfang Juni können Schweizerinnen und Schweizer in EU- und EFTA-Staaten arbeiten, ihre Familien nachziehen und Häuser erwerben. Derzeit erhalten sie im EU- und EFTA-Raum nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie höhere Kompetenzen als Einheimische oder EU-Bürger vorweisen konnten.

Nicht überall Übergangsfristen

Kaum bekannt ist, dass die Mehrheit der EU-Staaten seit dem 1. Juni 2002 Arbeitsbewilligungen an Schweizer ausstellt, ohne die Übergangsfrist anzuwenden. Dies gilt für Deutschland, England, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, die Niederlande und Schweden sowie alle EFTA-Staaten ausser Liechtenstein.

Ab 1. Juni sind Österreich, Frankreich, Belgien, Spanien, Luxemburg und Portugal gehalten, nachzuziehen. Schweizer, die sich ins Abenteuer wagen, werden gleichwohl auf Schwierigkeiten stossen.

Wissenslücken

"Keine Probleme dürfte es in den Städten geben", sagt Mario Tuor, Informationsbeauftragter des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES). "In Randregionen kommt es manchmal vor, dass Verwaltungsangestellte nicht wissen, dass Schweizer wie EU-Bürger behandelt werden müssen."

Wie viele Schweizer seit Juni 2002 vom neuen Recht Gebrauch gemacht haben, ist statistisch nicht verfolgt worden. Doch beim IMES ist die Zahl der Anfragen zu EU-Ländern seit 2002 gestiegen.

"40 Prozent der Anfragen betreffen jetzt EU-Staaten. Zuvor waren es ein Drittel", sagt Roland Flückiger, Chef der Abteilung Auswanderung. Am gefragtesten sind Frankreich, wo ein Viertel der Auslandschweizer lebt sowie Deutschland und Grossbritannien. Das IMES gibt Auswanderungswilligen gratis praktische Ratschläge.

Weiterbildung im Ausland

Klassische Auswanderer seien 20- bis 35-jährige Männer und Frauen mit guter Ausbildung. Sie blieben in der Regel zwei bis drei Jahre im Ausland, um sich beruflich weiterzubilden, sagte Flückiger weiter. Nur eine Minderheit der Auswanderungswilligen wolle die Schweiz für immer verlassen.

Nach den Vereinfachungen auf administrativer Ebene bleibt der Job als Türöffner. Wer Glück hat, verlässt die Schweiz mit einem Vertrag in der Tasche. Wer das Risiko nicht scheut, kann ohne Anstellung in die EU einreisen. Ihm oder ihr bleiben drei Monate Zeit, um eine Stelle zu finden.

Unsicherheit

Für die zehn Staaten, die am 1. Mai 2004 neu zur EU stossen werden, laufen Verhandlungen. "Mit Sicherheit ist es aber aber vor 2005 nicht möglich, sich in diesen Staaten niederzulassen", erklärt Mario Tuor.

Und noch eine Unsicherheit bleibt. Noch bis sieben Jahre nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens über den freien Personenverkehr kann das Referendum ergriffen werden.

Würde das Volk an der Urne Ja sagen, würde das ganze erste Paket der Bilateralen Verträge hinfällig, und die Schweizer würden das vor kurzem erworbene Recht verlieren, sich im Ausland niederzulassen. Notiz: Informationen unter www.imes.admin.ch

(fest/sda)

 
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