Schwester von totem Häftling rekurriert

Schwester des in Bochuz VD verstorbenen Häftlings rekurriert erneut

publiziert: Montag, 2. Mai 2011 / 18:53 Uhr
Jetzt hat das Bundesgericht das Wort.
Jetzt hat das Bundesgericht das Wort.

Lausanne - Die Schwester des Mannes, der in der Strafanstalt Bochuz VD ums Leben kam, akzeptiert den Entscheid des Lausanner Strafgerichts nicht und zieht ihn ans Bundesgericht weiter. Das Strafgericht hatte den Rekurs der Frau gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die Gefängnisverantwortlichen abgelehnt.

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«Wir sind schockiert, dass es nicht zu einem Prozess kommt», sagte Nicolas Mattenberger, Anwalt der Schwester, am Montag zur Nachrichtenagentur SDA.

Die Schwester des Toten hatte Rekurs eingereicht, nachdem der Untersuchungsrichter im letzten Dezember die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Aufseher der Strafanstalt Bochuz, das medizinische Personal und die Direktorin auf Pikett abgelehnt hatte.

Der Untersuchungsrichter stellte zwar fest, dass Fehler gemacht wurden, sah aber keine Hinweise auf strafbare Handlungen. Zum gleichen Schluss kam schliesslich auch das Strafgericht.

Der 30-jährige Häftling hatte am 11. März 2010 seine Zelle in Bochuz in Brand gesteckt. Die Wärter löschten das Feuer, befreiten den Mann aber erst 90 Minuten später aus dem Raum. Der Häftling starb an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.

(fest/sda)

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