Sechs Monate Gefängnis bedingt für Mutter von verdurstetem Kind

publiziert: Montag, 25. Nov 2002 / 16:11 Uhr

Genf - Im Prozess um das im Juni 2001 in Meyrin verdurstete Mädchen ist dessen Mutter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Genfer Polizeigericht sprach sie der fahrlässigen Tötung schuldig.

Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli hatte 12 Monate bedingt gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Er will das Urteil anfechten, wie er erklärte.

Der Fall hatte in Genf hohe Wellen geworfen. Die 23-jährige Drogenabhängige portugiesischer Herkunft war am 7. Mai 2001 festgenommen worden, um eine 44-tägige Haftstrafe wegen kleiner Delikte abzusitzen. Das in der Wohnung zurückgelassene, 16-monatige Mädchen überlebte noch rund 10 Tage, bevor es an Hunger und Durst starb.

Die Frau hatte die Polizei im Glauben gelassen, jemand kümmere sich um das Kind. Die Behörden gerieten ins Kreuzfeuer der Kritik, weil sie den angeblich sicheren Aufenthaltsort nicht an Ort und Stelle überprüft hatten.

Die Angeschuldigte habe einen schweren Fehler begangen, indem sie ihr Kind alleine zu Hause liess, um in der Stadt Kokain zu kaufen, erklärte die Präsidentin des Polizeigerichts. Die Frau habe ihre Aufsichts- und Mutterpflichten vernachlässigt.

Mit ihrer Lüge gegenüber der Polizei und zweideutigen Botschaften gegenüber Bekannten habe sie zum Tod des Kindes beigetragen, ohne dafür alleine verantwortlich zu sein. Das fehlerhafte Verhalten Dritter entlaste die Angeklage aber nicht.

Bei der Festlegung des Strafmasses berücksichtigten die drei Richterinnen die dramatischen Konsequenzen der Tat für die Angeklagte sowie eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit. Zudem habe die junge Portugiesin als Kind keine wohlwollende Präsenz von Eltern erlebt.

(fest/sda)

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