Sexualstraftäter darf in den Hafturlaub

publiziert: Mittwoch, 23. Apr 2008 / 16:06 Uhr

Lausanne - Die negative Rückfallprognose nach dem Computer-System «Fotres» von Frank Urbaniok genügt nicht, um einem in der Pöschwies verwahrten Sexualtäter unbegleitete Hafturlaube zu streichen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen.

Der Mann wird seit 1997 in der Strafanstalt Pöschwies verwahrt.
Der Mann wird seit 1997 in der Strafanstalt Pöschwies verwahrt.
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Der Mann wird seit 1997 in der Strafanstalt Pöschwies ZH wegen Sexualdelikten mit Kindern verwahrt.

Ab 1999 wurden ihm zwölfstündige unbegleitete Beziehungsurlaube gewährt.

Nachdem es zu Urlaubsmissbrauch durch einen Mitinsassen gekommen war, sistierte das Zürcher Amt für Justizvollzug die Urlaube bis auf weiteres.

Strukturelle Rückfallgefahr

Im vergangenen Juli wiederrief das Amt die Urlaubsbewilligung von 1999 definitiv, was von der Zürcher Justizdirektion bestätigt wurde.

Sie stützte sich auf eine Rückfall-Prognose anhand des computergesteuerten Fotres-Systems von Frank Urbaniok, Leiter des Psychiatrischen-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich.

Die Fotres-Prognose hatte ergeben, dass von einer deutlichen strukturellen Rückfallgefahr auszugehen und das aktuelle Rückfallrisiko genauso hoch sei.

1999 war die Rückfallgefahr beim Betroffenen dagegen als reduziert und seine Entwicklung als positiv beurteilt worden.

Nicht nachvollziehbar

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun gutgeheissen. Laut den Lausanner Richtern ist das Abstellen der Justizdirektion allein auf die Fotres-Bewertung nicht vertretbar.

Damit werde nicht nachvollziehbar aufgezeigt, auf welcher Informationsgrundlage die Beurteilung letztlich erfolgt sei.

Notwendig sei vielmehr eine individuelle Prognose durch einen Sachverständigen.

(rr/sda)

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