Sexuelle Straftaten an Kindern sollen nie verjähren

publiziert: Dienstag, 31. Aug 2004 / 11:04 Uhr

Bern - Sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern sollen nicht mehr verjähren. Die Vereinigung Marche Blanche hat bis 1. März 2006 Zeit, die erforderlichen 100 000 Unterschriften für eine eidgenössische Volksinitiative zu sammeln.

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Das Volksbegehren, das im Bundesblatt veröffentlicht wurde, verlangt die Aufnahme eines neuen Verfassungsartikels 123bis mit folgendem Wortlaut: Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.

Lanciert wurde die Initiative von der Vereinigung Marche Blanche, die seit 2001 Schweigemärsche gegen die Pädokriminalität durchführt.

Im Komitee sitzen unter anderen die Walliser Nationalräte Christoph Darbellay (CVP) und Oskar Freysinger (SVP), der frühere Waadtländer SP-Nationalrat Pierre Tillmanns und der Walliser CVP-Staatsrat Jean-René Fournier.

Heute noch verjährbar

Nach heutigem Recht sind pädophile Straftaten verjährbar. Die seit Oktober 2002 geltende Verjährungsregelung nimmt aber Rücksicht darauf, dass kindliche Sexualopfer die erlittene Tat oft lange verdrängen. Diese Opfer können mindestens bis zu ihrem vollendeten 25. Altersjahr noch Klage einreichen.

Im Übrigen betragen die Verjährungsfristen 30 Jahre, wenn die Tat mit lebenslänglichem Zuchthaus bedroht ist, 15 Jahre für Taten mit einem Strafmass von mehr als drei Jahren Gefängnis und 7 Jahre für die übrigen Delikte.

Konsum von Kinderpornografie straffrei

Seit dem 1. April 2002 macht sich strafbar, wer harte Pornografie (z.B. Darstellungen sexueller Handlungen mit Kindern) erwirbt oder besitzt. Ihm drohen Gefängnis bis zu einem Jahr oder Busse.

Wer harte Pornografie bloss konsumiert, bleibt dagegen straflos. Dies gilt beispielsweise dann, wenn solche Bilder aus dem Internet nicht heruntergeladen werden.

(rp/sda)

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