Schwerer Kindesmissbrauch

Sicherungsverwahrung in Missbrauchsfall

publiziert: Donnerstag, 31. Mrz 2011 / 21:56 Uhr

Baden-Baden - Ein Mann aus dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg muss wegen schweren Kindesmissbrauchs für 12 Jahre in Haft. Das Landgericht Baden-Baden sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige seine minderjährige Stieftochter Hunderte Male sexuell missbrauchte und an weitere Täter verkaufte.

Das Gericht ging zudem davon aus, dass der Mann aus Rastatt weiterhin gefährlich sei und ordnete eine Sicherungsverwahrung an.

Der Hobbyfotograf hatte laut Gericht Bilder des sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter im Internet veröffentlicht, woraufhin sich weitere angebliche Kindermodelfotografen meldeten, um das Mädchen zu fotografieren und zu missbrauchen.

Dafür habe der 61-Jährige jeweils bis zu 300 Euro verlangt. Die Staatsanwältin sagte, der Mann habe gefühls- und gewissenlos gehandelt und seine Stieftochter anderen Männern wie eine Ware angeboten.

Um seine in Indonesien geborene Stieftochter gefügig zu machen, habe er ihr gedroht, sie in ihr Heimatland zurückzuschicken. Zwar habe er seine Stieftochter nicht geschlagen, dennoch habe er Zwang angewendet. Seine Stieftochter sei ihm ausgeliefert gewesen und habe von den Taten schwere psychische Entwicklungsschäden davon getragen, sagte der Richter.

Das Gericht sah es ausserdem als erwiesen an, dass sich der 61-Jährige auch an der Tochter von Bekannten vergangen hatte, was der Hobbyfotograf bestritten hatte. Auch eine weitere Stieftochter habe der Mann missbraucht, dies sei allerdings schon verjährt.

Das Gericht befand den Mann für voll schuldfähig. Laut einem Sachverständigen habe er lediglich eine dissoziale Persönlichkeit, hiess es. Er sei jedoch zur Einsicht fähig, wenn er sich darum bemühen würde. Dennoch zeige der Täter keinerlei Reue oder Bemühen sein Verhalten zu überdenken.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht zwei Jahre unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 14 Jahren Haft. Die Staatsanwältin sagte dennoch, sie sei mit dem Urteil zufrieden.

(fkl/sda)

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