Zürcher Obergericht

Siebeneinhalb Jahre für Roma-Zuhälter wegen Menschenhandels

publiziert: Dienstag, 12. Nov 2013 / 19:23 Uhr

Zürich - Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag einen 42-jährigen Roma-Boss zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Er hatte vier junge Frauen gekauft und in Zürich brutal in die Prostitution gezwungen. Sein 25-jähriger Sohn erhielt dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug.

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Das Obergericht bestätigte damit die Urteile der Vorinstanz. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Clan-Chef im Sommer 2012 unter anderem wegen Menschenhandels und sexueller Nötigung, den Sohn wegen Förderung der Prostitution schuldig gesprochen.

Das Obergericht verpflichtete den Hauptbeschuldigten, vom unrechtmässig erzielten Vermögensvorteil dem Kanton Zürich 88'000 Franken abzuliefern. Zudem muss er zwei geschädigten Frauen Schmerzensgeld von 20'000 beziehungsweise 10'000 Franken bezahlen.

Laut Anklage hatte der 42-jährige Arbeitslose aus Ungarn ab Frühjahr 2009 bis zu seiner Verhaftung im Juni 2010 vier junge Landsfrauen in Ungarn gekauft und danach im Zürcher Rotlicht-Milieu brutal in die Prostitution gezwungen. Sein Sohn soll ihn dabei aktiv unterstützt haben.

Gegen das Urteil des Bezirksgerichts hatte die Anklage Berufung eingelegt. Die Staatsanwältin forderte, das Strafmass deutlich zu erhöhen. Für den 42-jährigen Vater beantragte sie eine Freiheitsstrafe von elf Jahren, für den Sohn sieben Jahre. Die Verteidiger forderten für die beiden Beschuldigten Freisprüche.

Die Anklägerin sprach vor Obergericht von einem brutalen und skrupellosen Vorgehen der Beschuldigten. Diese hätten die Geschädigten mit körperlichen Züchtigungen und Drohungen gefügig gemacht und ausgebeutet. Die wie Waren gekauften Frauen hätten sämtliche Verdienste dem Clan-Chef abgeben müssen.

(fest/sda)

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Zusatz
"Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag einen 42-jährigen Roma-Boss zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt"

Auch hier fehlt wieder der entscheidende Zusatz:
Roma-Boss zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt; abzusitzen im Heimatland sowie lebenslanger Einreisesperre in die Schweiz.
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