Skandalurteil von Bundesgericht korrigiert

publiziert: Mittwoch, 9. Jun 2010 / 13:03 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 9. Jun 2010 / 13:19 Uhr

Fünf Frauen hatte er vergewaltigt, bestraft wurde er von der Justiz jedoch aussergewöhnlich mild – weil seine Opfer «nur» Prostituierte waren. Das Bundesgericht hat das Urteil nun korrigiert.

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Er war ein Mehrfachtäter: Zwischen 1997 und 2006 hatte sich der Mann an fünf Prostituierten sexuell vergangen. Er vollzog mit den Frauen gegen ihren Willen vaginalen oder analen Verkehr. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn dafür wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu drei Jahren Freiheitsstrafe, die Hälfte davon bedingt.

Urteil aufgehoben

Das milde Urteil rechtfertigten die Waadtländer Richter unter anderem damit, dass er die Straftaten im Rahmen von Beziehungen mit Prostituierten begangen habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nun gutgeheissen und das Urteil aufgehoben.

Beruf spielt keine Rolle

Die höchsten Richter stellen in ihrem Urteil klar, dass die Schwere einer Vergewaltigung nicht danach beurteilt werden darf, welchen Beruf das Opfer ausübt. Die Überlegungen der Vorinstanzen würden darauf hinauslaufen, dass die Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung einer Prostituierten weniger schwer wiege.

Eine Prostituierte habe indessen nicht weniger als jede andere Person das Recht, eine sexuelle Beziehung oder ihr unerwünschte Sexualpraktiken zu verweigern. Zu Unrecht sei zudem zu Gunsten des Täters berücksichtigt worden, dass er die Frauen nicht geschlagen oder bedroht habe.

Unhaltbare Milde

Dass er nur seine physische Kraft ausgespielt habe, verringere seine Schuld jedoch nicht. Im Übrigen habe er nicht die geringste Reue gezeigt. Das Strafmass sei insgesamt unhaltbar milde ausgefallen. Die Sache geht nun zurück an die Waadtländer Justiz, die eine deutlich strengere Strafe gegen den Mann verhängen muss.

(sl/sda)

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aus Versehen oder nicht?
So wie Ihr erster Kommentar formuliert ist, verweundert es nicht, dass es von einigen als ausländerfeindlich aufgefasst wird.
Stenson hat Recht
unser System funktioniert. Nicht fehlerfrei, aber dafür dürften die Richter auch keine Menschen mehr sein.
Übrigens: bestraft wurde er von der Justiz jedoch aussergewöhnlich mild - weil seine Opfer «nur» Prostituierte waren.
Ich glaube nicht, dass dies so im Urteil stand.
Aber die Presse dreht ja alles nach Leserquote.
Sie macht auch einen auf Pro PUK, damit sie im Sommerloch etwas zu schreiben haben. Immer schön zuerst das liebe Geld.
Das System funktioniert
Genau darum gibt es höhere Instanzen, das erste Urteil war zu mild, klar. Aber was zu mild oder zu hart ist, ist Ansichtssache. Ich wage jetzt einfach zu behaupten, wenn ich hier vordern würde, die Bussen im Strassenverkehr massiv zu erhöhen, würden einige die für "härtere Strafen" grölen, ziemlich heftig reagieren. z.B bei 5 km/h innerorts zu schnell. 2000 Franken Busse und drei Monate Lappen weg. Den 55 oder 50 km/h kann der unterschied zwischen Leben und Tod sein. Nur ein Beispiel.
Höhere Strafen forden ist kuul und in. ich sage aber, unsere Justiz funktioniert.
Fascho-scheiss??
Wahrseinlich ist für kuwilli alles fascho-scheiss, was er nicht versteht. Wenn er aber Texte nicht nur lesen, sondern auch verstehen könnte, hätter er gemerkt, dass es beim geschilderten Fall des türkischen Mörders nicht dem Ausländer geht, sondern um zu milde Urteile. Wenigsten stellt er die Frage, was der Bericht mit dem Urteil zu tun hat?

Die Antwort: N i c h t s. E s g e h t u m z u m i l d e U r t e i l e!!! Na kuwilli – angekommen??
Sie haben Sch*** nachgeforscht
so liegt die Sache.
Also gut guggen bevor man die Klappe aufreist
Sie sind für mich das Allerletzte
Was bitte hat denn jetzt dieses Urteil, um das es in dem Bericht geht mit Ausländer zu tun?

Ich bin Stolz ein Schweizer zu sein, ich gehöre nicht zu denen die meine man müsse alles in Neudeutsch umwandeln. Ich mag da viel lieber unsere Tratitionen.
Aber dieses braune fascho-scheiss Gequatsche mag ich mir nicht mehr anhören.

gehen Sie doch am 1. August aufs Rütli am besten mit den Schwarzen Kampfstiefeln an.,
Entschuldigung…
…ich habe die U-Haft bereits abgezogen.
Bitte etwas mehr Qulität in den Aussagen
Er hat 9 Jahre dafür bekommen.
Aber es stimmt, 9 Jahre dafür sind zu wenig.
Allgemein zu milde
Da gäbe es noch zahlreiche andere Fälle, die einem die Zornesröte ins Gesicht treiben und die vom Bundesgericht verschärft werden müssten. So jüngst das Urteil der St.Galler Justiz gegen einen Türken, der seine Frau erstochen hat. Man stelle sich vor: Der mann hat am Rande einer Gemeinde mit seiner, in Trennung befindelichen Frau, einen Gesprächstermin vereinbart, ein Messer in die Tasche gesteckt und dann seine Frau mit mehreren Messerstichen niedergestreckt. Verurteilt wurde er wegen vorsätzlicher Tötung zu 7 Jahren Gefängnis.

In Nachbarländern – EU-Mitgliedländern wohlgemerkt – gibt es für vorsätzliche Tötung eine lebenslängliche Haftstrafe. Ein Beweis dafür, welch "gümmige Schlampigesetzgebung" in der Schweiz herrscht ist die Tatsache, dass zwischen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlichem Mord unterschieden wird. Dabei handelt sich um juristische Spitzfindigkeiten, welche nur die Täter schützen. Für mich ist dies das Selbe, wenn jemand eine Waffe einsteckt, um einen anderen Menschen zu töten und dies dann in die Tat umsetzt. Für den normalen Menschenverstand ist die einfach und ergreifend vorsätzlicher Mord und dafür hat es eine lebenslängliche Freiheitsstrage zu geben.

Oder gilt diese spezielle Regelung nur für Ausländer? Damit man sie nicht allzulange durchfüttern muss, bis man sie ausweisen kann? Die Vermutung liegt nahe.
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