Skandalurteil von Bundesgericht korrigiert
Fünf Frauen hatte er vergewaltigt, bestraft wurde er von der Justiz jedoch aussergewöhnlich mild – weil seine Opfer «nur» Prostituierte waren. Das Bundesgericht hat das Urteil nun korrigiert.
Urteil aufgehoben
Das milde Urteil rechtfertigten die Waadtländer Richter unter anderem damit, dass er die Straftaten im Rahmen von Beziehungen mit Prostituierten begangen habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nun gutgeheissen und das Urteil aufgehoben.
Beruf spielt keine Rolle
Die höchsten Richter stellen in ihrem Urteil klar, dass die Schwere einer Vergewaltigung nicht danach beurteilt werden darf, welchen Beruf das Opfer ausübt. Die Überlegungen der Vorinstanzen würden darauf hinauslaufen, dass die Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung einer Prostituierten weniger schwer wiege.
Eine Prostituierte habe indessen nicht weniger als jede andere Person das Recht, eine sexuelle Beziehung oder ihr unerwünschte Sexualpraktiken zu verweigern. Zu Unrecht sei zudem zu Gunsten des Täters berücksichtigt worden, dass er die Frauen nicht geschlagen oder bedroht habe.
Unhaltbare Milde
Dass er nur seine physische Kraft ausgespielt habe, verringere seine Schuld jedoch nicht. Im Übrigen habe er nicht die geringste Reue gezeigt. Das Strafmass sei insgesamt unhaltbar milde ausgefallen. Die Sache geht nun zurück an die Waadtländer Justiz, die eine deutlich strengere Strafe gegen den Mann verhängen muss.
(sl/sda)
Übrigens: bestraft wurde er von der Justiz jedoch aussergewöhnlich mild - weil seine Opfer «nur» Prostituierte waren.
Ich glaube nicht, dass dies so im Urteil stand.
Aber die Presse dreht ja alles nach Leserquote.
Sie macht auch einen auf Pro PUK, damit sie im Sommerloch etwas zu schreiben haben. Immer schön zuerst das liebe Geld.
Höhere Strafen forden ist kuul und in. ich sage aber, unsere Justiz funktioniert.
Die Antwort: N i c h t s. E s g e h t u m z u m i l d e U r t e i l e!!! Na kuwilli – angekommen??
Also gut guggen bevor man die Klappe aufreist
Ich bin Stolz ein Schweizer zu sein, ich gehöre nicht zu denen die meine man müsse alles in Neudeutsch umwandeln. Ich mag da viel lieber unsere Tratitionen.
Aber dieses braune fascho-scheiss Gequatsche mag ich mir nicht mehr anhören.
gehen Sie doch am 1. August aufs Rütli am besten mit den Schwarzen Kampfstiefeln an.,
Aber es stimmt, 9 Jahre dafür sind zu wenig.
In Nachbarländern – EU-Mitgliedländern wohlgemerkt – gibt es für vorsätzliche Tötung eine lebenslängliche Haftstrafe. Ein Beweis dafür, welch "gümmige Schlampigesetzgebung" in der Schweiz herrscht ist die Tatsache, dass zwischen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlichem Mord unterschieden wird. Dabei handelt sich um juristische Spitzfindigkeiten, welche nur die Täter schützen. Für mich ist dies das Selbe, wenn jemand eine Waffe einsteckt, um einen anderen Menschen zu töten und dies dann in die Tat umsetzt. Für den normalen Menschenverstand ist die einfach und ergreifend vorsätzlicher Mord und dafür hat es eine lebenslängliche Freiheitsstrage zu geben.
Oder gilt diese spezielle Regelung nur für Ausländer? Damit man sie nicht allzulange durchfüttern muss, bis man sie ausweisen kann? Die Vermutung liegt nahe.
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