Geldwäscherei

Solothurn zieht Freispruch der Post ans Bundesgericht weiter

publiziert: Montag, 1. Feb 2016 / 10:21 Uhr
Der Einzelrichter hatte die Post 2011 der Geldwäscherei schuldig gesprochen und eine Busse verhängt.
Der Einzelrichter hatte die Post 2011 der Geldwäscherei schuldig gesprochen und eine Busse verhängt.

Solothurn - Die Solothurner Staatsanwaltschaft zieht den Freispruch der Schweizerischen Post vom Vorwurf der Geldwäscherei an das Bundesgericht weiter. Es geht um eine Barauszahlung von 4,6 Millionen Franken im Jahr 2005.

1 Meldung im Zusammenhang
Der Fall zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen steht im Zusammenhang mit einem Anlagebetrug. Man habe beim Bundesgericht Berufung gegen das Urteil des kantonalen Obergerichtes angemeldet, sagte ein Sprecher der Solothurner Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage.

Vor dem Obergericht hatte die Staatsanwaltschaft für die Schweizerische Post einen Schuldspruch wegen Geldwäscherei und eine Busse von 2,6 Millionen Franken gefordert.

Das Obergericht hatte am 23. Dezember die Post auf der ganzen Linie freigesprochen. Die beiden Mitarbeiter der Post, die mit der Barauszahlung von 4,6 Millionen beschäftigt gewesen seien, hätten sich subjektiv nicht der Geldwäscherei schuldig gemacht.

Es fehle der Nachweis, dass sich jemand im Unternehmen rechtswidrig verhalten habe. Die Staatsanwaltschaft habe die beiden mit der Barauszahlung beschäftigten Personen nicht angeklagt. Sie sei nicht davon ausgegangen, dass die Personen hätten wissen oder damit rechnen müssen, dass es sich um Vermögenswerte handle, die aus einem Verbrechen stammen würden.

Weil der subjektive Straftatbestand der Geldwäscherei nicht erfüllt sei, sei auch das Unternehmen strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Ein Unternehmen könne nur dann belangt werden, wenn sich ein Mitarbeiter fehlerhaft verhalten und strafbar gemacht habe.

Obergericht hob Schuldspruch auf

Die Angestellte am Postschalter in Solothurn hatte sich bei einem Mitarbeiter der Compliance-Abteilung erkundigt, ob die ungewöhnlich hohe Barauszahlung möglich sei. Der Mitarbeiter prüfte, ob das Geld auf dem Konto lag. Er gab grünes Licht und das Geld wurde bar ausbezahlt.

Mit dem Freispruch hob das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Solothurn-Lebern auf. Der Einzelrichter hatte die Post im April 2011 der Geldwäscherei schuldig gesprochen und eine Busse von 250'000 Franken verhängt.

Geld aus Anlagebetrug ist verschwunden

Ein Solothurner Treuhänder hatte als einziger Verwaltungsrat am 11. Februar 2005 auf einer Poststelle in Solothurn 4,6 Millionen Franken bar abgehoben. Er liess sich 4600 Tausendernoten aushändigen. Erst am Tag zuvor waren 5 Millionen Franken überwiesen worden. Der Treuhänder gab an, das Geld für den Kauf von Edelsteinen zu verwenden.

Der Treuhänder und eine Deutsche wurden wegen Anlagebetrugs rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Duo hatte zwischen 2002 und 2006 rund 31 Millionen Anlagegelder angenommen.

Es gaukelte den zumeist ausländischen Geldgebern sichere Vermögensanlagen vor. Die Anleger verloren rund 18 Millionen Franken. Die Machenschaften des Duos flogen auf, weil die Meldestelle für Geldwäscherei auf den Bargeldbezug von 4,6 Millionen Franken aufmerksam geworden war.

(cam/sda)

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