Sonntagsverkauf in Bahnhöfen soll vors Volk

publiziert: Donnerstag, 30. Sep 2004 / 12:58 Uhr

Bern - In grossen Schweizer Bahnhöfen und Flughäfen sollen alle Läden sonntags öffnen dürfen. Der Ständerat stellte sich mit 28 zu 10 Stimmen hinter die Vorlage des Nationalrates. Entscheiden soll das Volk: Die Gewerkschaften ergreifen das Referendum.

Auch im Hauptbahnhof Bern sollen Läden zukünftig sonntags öffnen dürfen.
Auch im Hauptbahnhof Bern sollen Läden zukünftig sonntags öffnen dürfen.
Sonntags-Einkaufsbummel sollen nur in grossen Bahnhöfen möglich sein. Kriterien sind ein Umsatz im Personenverkehr von 20 Mio. Franken im Jahr und ein Gesuch des Eigentümers. Rund 25 Bahnhöfe erfüllten 2003 diese Vorgabe, erklärte Hans Lauri (SVP/BE) als Sprecher der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK).

Im Einverständnis der Kantone könnten weitere dazukommen. Für Bahnhöfe mit grosser regionaler Bedeutung können Kanton und Eigentümer gemeinsam um Aufhebung des Arbeitsverbots ersuchen. Auch auf den sechs Schweizer Flughäfen mit Linienverkehr sollen alle Geschäfte und Dienstleister sonntags öffnen dürfen.

Schutz des Personals umstritten

Der Schutz des Personals war im Ständerat umstritten. Mehrere Sprecher der Kommissionsmehrheit verwiesen auf die Verordnung zum Arbeitsgesetz. Eine Minderheit wollte die Öffnung der Läden dagegen an die Pflicht binden, einen Gesamtarbeitsvertrag zu erstellen.

Ohne GAV sei ein Referendum sicher, sagte Alain Berset (SP/FR) namens der Minderheit. Kantonale Abstimmungen hätten zudem gezeigt, dass Liberalisierungsvorlagen ohne GAV keine Chance hätten. Um die Vorlage der WAK das Nationalrates zu verbessern, brauche es weitere Diskussionen und darum eine Differenz.

Referendum angekündigt

Ungeklärt seien auch die Folgen für Zulieferbetriebe, etwa im Lebensmittelbereich. Die Unterscheidung zwischen Bahn-Nebenbetrieb und Nicht-Bahnhofbetrieb schaffe ungerechte Privilegien. Berset ergänzte, Ladenketten trieben die Mieten in Bahnhöfen in die Höhe. Das Nachsehen haben die Kleinen.

Mit 29 zu 9 Stimmen folgte die kleine Kammer aber der Mehrheit ihrer Kommission und dem Bundesrat. Der Gewerkschaftsbund (SGB) und die Gewerkschaft syna kündigten postwendend das Referendum an. Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes habe der Ständerat de facto die allgemeine Sonntagsarbeit eingeführt, schreibt der SGB.

(rp/sda)

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