Spanien prüft Auslieferung von Datendieb an die Schweiz
publiziert: Samstag, 4. Aug 2012 / 12:43 Uhr / aktualisiert: Samstag, 4. Aug 2012 / 13:27 Uhr
HSBC Private Bank
HSBC Private Bank

Madrid - Die spanische Regierung hat am Freitag das Auslieferungsgesuch der Schweiz für Hervé Falciani angenommen und an die Justiz weiter geleitet. Der ehemalige Angestellte der Genfer Privatbank HSBC hatte vor rund fünf Jahren Kundendaten bei HSBC gestohlen und diese den französischen Behörden übergeben.

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Der Ministerrat habe der juristischen Weiterverfolgung des Auslieferungsgesuchs gegen den französisch-Italienischen Doppelbürger zugestimmt, teilte die Regierung mit. Der französisch-italienische Doppelbürger Falciani war am 1. Juli auf Grund eines Schweizer Haftbefehls in Barcelona verhaftet worden.

Das Bundesamt für Justiz hatte ein Fahndungsgesuch gestellt, das sich auf einen Haftbefehl der Bundesanwaltschaft (BA) stützte. Im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl führt die BA eine Strafuntersuchung gegen Falciani.

15'000 Kundendaten gestohlen

Falciani war bei der HSBC als Informatiker angestellt und hatte in den Jahren 2006 und 2007 Daten von rund 15'000 Kunden gestohlen. Diese übergab er den französischen Steuerbehörden und dem Staatsanwalt von Nizza, Eric de Montgolfier.

Die französische Justiz beschlagnahmte die Daten im Januar 2009. Die Sache geriet aber erst im Dezember 2009 an die Öffentlichkeit und führte zu einer diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Frankreich.

Paris stimmte der Rückgabe der Daten schliesslich zu. Diese wurden allerdings von der französischen Polizei vor der Rückgabe an die Schweiz manipuliert, wie die Bundesanwaltschaft im Mai bestätigt hatte.

Unzulässige Beweise

Dank der Daten eruierte Frankreich 3000 fehlbare Steuerpflichtige. Paris hatte die Daten zum grossen Leidwesen der Schweiz an weitere Länder weitergeleitet, damit auch diese ihre Steuersünder dingfest machen konnten.

Anfang Februar befand das Kassationsgericht in Paris als zweite Instanz allerdings, die Daten seien auf unstatthafte Weise beschafft worden und seien darum als Beweismittel in Steuerverfahren nicht zulässig. Damit wurde ein erster Entscheid des Pariser Appellationsgerichts bestätigt.

Gemäss informierten Kreisen war diese Tatsache den Steuerfahndern bewusst. Sie benutzten die Daten aber, um Bankkunden unter Druck zu setzen, damit sie sich selbst anzeigten und damit mit geringeren Sanktionen davonkamen.

(asu/sda)

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