Spitäler dulden Sterbehilfe nur in Ausnahmefällen

publiziert: Montag, 12. Nov 2007 / 17:42 Uhr / aktualisiert: Montag, 12. Nov 2007 / 18:04 Uhr

Bern - Die Schweizer Akutspitäler dulden Sterbehilfe in ihren Räumen nur ausnahmsweise: Die Fälle der letzten Zeit lassen sich an einer Hand abzählen. Auch die vordergründig liberaleren Universitätsspitäler Genf und Lausanne halten sich an strenge Regeln.

Eine Ausnahme wäre, wenn ein Transport nach Hause für einen Todkranken eine unzumutbare Tortur ist.
Eine Ausnahme wäre, wenn ein Transport nach Hause für einen Todkranken eine unzumutbare Tortur ist.
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Dies geht aus den im Internet publizierten Dokumenten der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Schweizerischen Gesellschaft für Biomedizinische Ethik (SGBE) hervor.

Dabei zeigt sich, dass die Schweizer Akutspitäler Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten nur unter ganz besonderen Umständen zulassen. So auch das Berner Inselspital, als es im April eine begleitete Sterbehilfe in seinen Räumlichkeiten ausnahmsweise erlaubte. Begründet wurde dies damit, dass ein Transport nach Hause für den todkranken Mann eine unzumutbare Tortur gewesen wäre.

Sterbehilfe nicht im Spital

Der Entscheid der Leitung des Inselspitals fügt sich nahtlos in die Praxis der übrigen grossen Schweizer Spitäler ein. Begleitete Sterbehilfe, ist man sich einig, sollte zu Hause im privaten Rahmen und nicht in einem Spital geschehen.

In Alters- und Pflegeheimen werden Sterbehilfeorganisationen schon seit einigen Jahren toleriert. Dahinter steht das Argument, dass Heime für ältere Leute das Zuhause und damit den für die Suizidbeihilfe geforderten privaten Raum darstellten.

Blocher winkt ab

Schweizer Politiker fordern seit langem eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Doch Justizminister Christoph Blocher winkt ab: Seiner Ansicht nach reichen die geltenden Gesetze aus.

Wiederholt erklärte Blocher, die geltende liberale Regelung habe sich bewährt. Um den Missbrauch bei der Suizidbeihilfe zu bekämpfen, genüge es, die geltenden Gesetzesvorschriften voll auszuschöpfen. Verschiedene Vorstösse zu diesem Thema sind hängig.

(fest/sda)

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