Spitalfinanzierung

publiziert: Montag, 13. Jan 2003 / 07:30 Uhr / aktualisiert: Montag, 13. Jan 2003 / 07:47 Uhr

Bern - Die Kantone müssen auf Grund eines Urteils des Eidg. Versicherungsgerichtes auch die Spitalkosten von Patienten mit Zusatzversicherung subventionieren. Am 9. Februar hat das Volk zu entscheiden, wie kantonsverträglich dieses Urteil umgesetzt wird.

Das Versicherungsgericht verpflichtet die Kantone, die Grundversicherung auch bei Zusatzversicherten hälftig mitzufinanzieren. Die sofortige Anwendung kostete die Kantone jährlich 700 Millionen Franken mehr, die in ihren Budgets nicht eingestellt sind.

Das Parlament hat dieses Problem mit einem dringlichen Bundesgesetz entschärft, das rückwirkend auf den 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Im letzten Jahr zahlten die Kantone 300 Millionen, im laufenden Jahr werden es 400 Millionen sein, im Jahr 2004 dann 500 Millionen.

Dies ist eine Übergangsregelung bis zur zweiten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), mit der die Spitalfinanzierung von Grund auf neu geregelt werden soll. Sie will einen langjährigen Streit zwischen Kantonen und Krankenkassen mit einem Kompromiss beenden.

Gegen das Gesetz haben die Kassen Assura und Supra, die rund 5 Prozent der Versicherten vertreten, das Referendum eingereicht. Sie rügen, die Kantone hätten sich ihren Verpflichtungen entzogen. Zusatzversicherte würden gezwungen, Spitalkosten zu bezahlen, für die sie bereits mit ihren Steuern aufkämen.

Die beiden Kassen sind einsam in der politischen Landschaft. Bundesrat, Nationalrat und Ständerat stehen einstimmig hinter dem Kompromiss zwischen den Kantonen und Kassen. Deren Dachverband santésuisse bedauert, dass es überhaupt zu diesem unnötigen Abstimmungskampf kommen muss.

Nach Meinung des breit abgestützten Komitees Ja zu einer gesunden Spitalfinanzierung haben es die Stimmberechtigten am 9. Februar mit einem Propagandareferendum zweier Kassen zu tun. Bei einem Nein drohten Steuererhöhungen, Sparmassnahmen und ein Abrechnungschaos.

Bei einer Ablehnung der Vorlage müssten die Kantone sofort Mehrkosten von 350 Millionen Franken tragen. Dies wäre eine finanzielle Katastrophe, die nur mit einer Rationierung im Gesundheitsbereich zu bewältigen wäre. Spitalrechnungen blieben unbezahlt, und jahrelange Rechtshändel wären programmiert.

Die Assura verbreite eine Mär, wenn sie behaupte, mit der Vorlage würden die Krankenkassenprämien steigen, sagt das Komitee. Das Gegenteil sei der Fall. Die Privat- und Halbprivat-Versicherten kämen schneller zu mehr Geld oder tieferen Prämien. Die Prämien der Allgemeinversicherten blieben unbeeinflusst.

Die beiden Kassen argumentieren dagegen, dass mit der Bundeslösung - einem gesetzgeberischen Taschenspielertrick - Zusatzversicherungen unattraktiv würden. Die Halb- und Ganz-Privatversicherten verlören ihr teuer erworbenes Recht auf freie Arzt- und Spitalwahl.

(bert/sda)

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