St. Gallen: Sammeln von Unterschriften eingeschränkt

publiziert: Mittwoch, 14. Okt 2009 / 20:46 Uhr

Lausanne - In der autofreien Innenstadt von St. Gallen ist das Sammeln von Unterschriften durch weniger als drei Personen ohne Bewilligung zulässig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt abgewiesen und der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) Recht gegeben.

Blick auf die St. Galler Altstadt.
Blick auf die St. Galler Altstadt.
Die GSoA hatte 2006 um die Bewilligung ersucht, an 25 Tagen im Dezember und Januar ohne Stand in der Innenstadt Unterschriften für ihre Initiative zum Verbot von Kriegsmaterialexporten sammeln zu dürfen. Die Stadtpolizei beschied der GSoA, dass sie praxisgemäss nur sechs Tage pro Monat bewillige.

Der St. Galler Stadtrat bestätigte den Entscheid. Das kantonale Justiz- und Polizeidepartement kam auf Rekurs der von Nationalrat Paul Rechsteiner vertretenen GSoA dann zum Schluss, dass die Unterschriftensammlung an den fraglichen Standorten in Fussgängerzonen der Innenstadt nicht bewilligungspflichtig sei.

Die dagegen erhoben Beschwerde der Stadt wies das kantonale Verwaltungsgericht im August 2008 ab. Das Gericht hielt fest, dass keine Bewilligung notwendig sei, wenn bis maximal drei Personen Unterschriften sammeln würden.

In diesem Fall könne an den fraglichen Örtlichkeiten, unter anderem in der Multergasse und auf dem Rösslitorplatz, nicht von einem gesteigerten Gemeingebrauch durch die Unterschriftensammler ausgegangen werden. Die Stadt gelangte dagegen ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun ebenfalls abgewiesen hat.

Die Lausanner Richter bestätigen in ihrem Entscheid die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Sammeln von Unterschriften unter den genannten Voraussetzungen gemeinverträglich ist und damit grundsätzlich keiner Bewilligung bedarf. Die Autonomie der Stadt werde durch den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht verletzt.

(ht/sda)

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