St. Galler Lehrermord: Gecaj droht Todesstrafe
publiziert: Montag, 27. Nov 2000 / 16:03 Uhr / aktualisiert: Montag, 27. Nov 2000 / 16:45 Uhr
St. Gallen - 14 Zeugen zum St. Galler Lehrermord hat eine Delegation des serbischen Kreisgerichts Leskovac zwischen dem 19. und 26. November in St. Gallen befragt, wie der St. Galler Kantonsgerichtspräsident Rolf Vetterli am Montag bekannt gab.
Der Gerichtspräsident, ein Staatsanwalt und der Verteidiger des
mutmasslichen Lehrermörders Ded Gecaj befragten während fünf Tagen
insgesamt 14 Zeugen.
Mord und Missbrauch
Die St. Galler Strafverfolgungsbehörden werfen Gecaj vor, seine Tochter misshandelt und sexuell missbraucht und am 11. Januar 1999 den Lehrer Paul Spirig erschossen zu haben. Gecaj wird weiter vorgeworfen, seine Tochter mit schweren Drohungen gezwungen zu haben, den Lehrer des Missbrauchs zu bezichtigen.
Gecaj war nach dem Mord geflüchtet. Am 26. Februar 1999 wurde er im Kosovo festgenommen. Als jugoslawischer Staatsbürger kann er nicht ausgeliefert werden; er muss sich in Serbien vor Gericht verantworten.
Das Strafverfahren wurde allerdings von der Schweiz nicht an Jugoslawien abgetreten. Es wurde in St. Galler zwar vorläufig eingestellt, kann aber jederzeit wieder aufgenommen werden. Schweizer Gerichte sind an ein ausländisches Urteil nicht gebunden. Eine im Ausland verbüsste Strafe würde jedoch angerechnet.
Die jugoslawischen Behörden nahmen im Frühling mit der Schweiz Kontakt auf und stellten im Oktober ein formelles Rechtshilfegesuch. Eine serbische Delegation erhielt daraufhin Gelegenheit, an Zeugeneinvernahmen teilzunehmen. Einvernommen wurden Angehörige und Bekannte der Familie Gecaj sowie Mitarbeiter von Behörden und Lehrerkollegen des Opfers. Dem Gerichtspräsidenten, einem Vertreter der Anklage und dem Verteidiger wurde das Recht eingeräumt, unter Leitung und Aufsicht der zuständigen St. Galler Untersuchungsrichterin selbst Fragen zu stellen und Protokoll zu führen.
Dem serbischen Gericht ging es vor allem darum, die vorgeschriebene Form zu wahren, sich ein unmittelbares Bild von den Zeugen zu machen, sich Aussagen bestätigen zu lassen und Unsicherheiten zu klären.
Gecaj werde bis zum Urteil in Untersuchungshaft bleiben, erklärten die jugoslawischen Behörden. Der Prozess werde voraussichtlich in zwei bis drei Monaten fortgesetzt. Die Gerichtsverhandlung sei öffentlich und auch Journalisten aus der Schweiz zugänglich. Zur Zeit werde der Angeklagte psychiatrisch untersucht.
Gecaj sei angeklagt wegen qualifizierter vorsätzlicher Tötung, vergleichbar mit dem schweizerischen Straftatbestand des Mordes, weil er das Delikt zur Verdeckung einer anderen Tat begangen habe.
Zehn Jahre Gefängnis bis Todesstrafe
Der ihm in der Schweiz vorgeworfene sexuelle Missbrauch der Tochter würde dadurch abgegolten und sei deshalb nicht gesondert angeklagt. Der ordentliche Strafrahmen reiche von zehn Jahren Gefängnis bis zu einer möglichen Todesstrafe, die allerdings seit rund 15 Jahren nie mehr vollstreckt worden sei.
Gecaj habe die Tötung gestanden, was für eine Verurteilung an sich ausreiche. Das Gericht werde aber vor allem das Tatmotiv und damit die Mordqualifikation prüfen.
Mord und Missbrauch
Die St. Galler Strafverfolgungsbehörden werfen Gecaj vor, seine Tochter misshandelt und sexuell missbraucht und am 11. Januar 1999 den Lehrer Paul Spirig erschossen zu haben. Gecaj wird weiter vorgeworfen, seine Tochter mit schweren Drohungen gezwungen zu haben, den Lehrer des Missbrauchs zu bezichtigen.
Gecaj war nach dem Mord geflüchtet. Am 26. Februar 1999 wurde er im Kosovo festgenommen. Als jugoslawischer Staatsbürger kann er nicht ausgeliefert werden; er muss sich in Serbien vor Gericht verantworten.
Das Strafverfahren wurde allerdings von der Schweiz nicht an Jugoslawien abgetreten. Es wurde in St. Galler zwar vorläufig eingestellt, kann aber jederzeit wieder aufgenommen werden. Schweizer Gerichte sind an ein ausländisches Urteil nicht gebunden. Eine im Ausland verbüsste Strafe würde jedoch angerechnet.
Die jugoslawischen Behörden nahmen im Frühling mit der Schweiz Kontakt auf und stellten im Oktober ein formelles Rechtshilfegesuch. Eine serbische Delegation erhielt daraufhin Gelegenheit, an Zeugeneinvernahmen teilzunehmen. Einvernommen wurden Angehörige und Bekannte der Familie Gecaj sowie Mitarbeiter von Behörden und Lehrerkollegen des Opfers. Dem Gerichtspräsidenten, einem Vertreter der Anklage und dem Verteidiger wurde das Recht eingeräumt, unter Leitung und Aufsicht der zuständigen St. Galler Untersuchungsrichterin selbst Fragen zu stellen und Protokoll zu führen.
Dem serbischen Gericht ging es vor allem darum, die vorgeschriebene Form zu wahren, sich ein unmittelbares Bild von den Zeugen zu machen, sich Aussagen bestätigen zu lassen und Unsicherheiten zu klären.
Gecaj werde bis zum Urteil in Untersuchungshaft bleiben, erklärten die jugoslawischen Behörden. Der Prozess werde voraussichtlich in zwei bis drei Monaten fortgesetzt. Die Gerichtsverhandlung sei öffentlich und auch Journalisten aus der Schweiz zugänglich. Zur Zeit werde der Angeklagte psychiatrisch untersucht.
Gecaj sei angeklagt wegen qualifizierter vorsätzlicher Tötung, vergleichbar mit dem schweizerischen Straftatbestand des Mordes, weil er das Delikt zur Verdeckung einer anderen Tat begangen habe.
Zehn Jahre Gefängnis bis Todesstrafe
Der ihm in der Schweiz vorgeworfene sexuelle Missbrauch der Tochter würde dadurch abgegolten und sei deshalb nicht gesondert angeklagt. Der ordentliche Strafrahmen reiche von zehn Jahren Gefängnis bis zu einer möglichen Todesstrafe, die allerdings seit rund 15 Jahren nie mehr vollstreckt worden sei.
Gecaj habe die Tötung gestanden, was für eine Verurteilung an sich ausreiche. Das Gericht werde aber vor allem das Tatmotiv und damit die Mordqualifikation prüfen.
(bb/sda)
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