Staatsgarantie bleibt - Börsengang auf 2001 geplant

St. Gallische Kantonalbank wird zur Aktiengesellschaft

publiziert: Mittwoch, 21. Jun 2000 / 14:37 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 21. Jun 2000 / 15:34 Uhr

St. Gallen - Die St. Gallische Kantonalbank wird rückwirkend auf Anfang 2000 zur Aktiengesellschaft. Die Kantonsregierung gab am Mittwoch grünes Licht für den Wechsel des Rechtskleids der Bank. Die Staatsgarantie bleibt, der Börsengang ist für 2001 geplant.

Der Wechsel der Rechtsform ist der erste Schritt zur Teilprivatisierung der 131-jährigen St. Galler Kantonalbank (SGKB), wie sie jetzt heisst. Das Aktienkapital von 500 Millionen Franken bleibt zu 51 Prozent im Besitz des Kantons, wie es an einer Pressekonferenz hiess.

Öffentliche Platzierung
Die St. Galler Stimmberechtigten hatten 1996 einer Teilprivatisierung der Staatsbank zugestimmt. Die St. Galler Regierung will bis zu 49 Prozent des Aktienkapitals an Dritte abgeben. Vorgesehen ist eine öffentliche Platzierung der Aktien, ein Initial Public Offering (IPO).
Durch die Umwandlung in eine AG wird der politische Einfluss auf die Bank verringert. Das Parlament wird keine Oberaufsicht mehr über die Geschäftstätigkeit haben. Die Regierung wird aber im obersten Führungsorgan der Bank vertreten sein.
Da der Kanton Mehrheitsaktionär bleibe, sei auch sichergestellt, dass die in eine AG umgewandelte Bank nicht von einer anderen Gesellschaft übernommen werden könne, sagte der St. Galler Landammann Walter Kägi.

Ertragskraft gesteigert
Die Bank steigerte ihre Ertragskraft in den vergangenen Jahren kontinuierlich. Das vorgegebene Ziel einer Eigenkapitalrendite von acht Prozent nach Steuern wurde im Geschäftsjahr 1999 erreicht.
Das Eigenkapital der Bank betrug Ende 1999 nach Gewinnverwendung 908,6 Millionen Franken. Es wurde mit der Umwandlung zum Eigenkapital der neuen St. Galler Kantonalbank AG.
Das Dotationskapital von 500 Millionen Franken wird zum Aktienkapital der neuen Gesellschaft. Es wird in fünf Millionen Namanaktien mit 100 Franken Nennwert eingeteilt. Bis zum Börsengang bleibt der Staat alleiniger Eigentümer der Kantonalbank.
Als Bedingung für den Börsengang in der ersten Hälfte 2001 und damit die Teilprivatisierung nannte der St. Galler Finanzdirektor Peter Schönenberger einen «angemessenen Preis».

Agio für Rückstellungen
Den Erlös aus der Veräusserung der Kantonalbankaktien muss der Staat laut Kantonalbankgesetz zur Rückzahlung der Schulden für die Bereitstellung des Dotationskapitals verwenden.
Da der Erlös höher sein wird als der Nennwert, wird das Agio für Rückstellungen für Haftungsrisiken aus der Staatsagarantie verwendet. Das Gesetz verbietet, den Erlös einfach zu konsumieren.
Darüberhinaus hat die Bank eine Abgeltung für die Staatsgarantie zwischen 0,3 und 0,8 Prozent zu leisten. Zur Zeit beträgt sie 0,6 Prozent. Diese Entschädigung fliesst ebenfalls in die Rückstellungen.
Ausserdem wird die Bank steuerpflichtig. Schönenberger rechnet damit, dass dem Staat mindestens gleich hohe Erträge zufliessen werden wie bisher.

Vermögensverwaltung
Für die weitere Entwicklung der SGKB werde die Verwaltung mittlerer und höherer Vermögen eine zentrale Rolle spielen, sagte SGKB-Verwaltungsratspräsident Franz-Peter Oesch. Dieser Bereich soll ausgebaut und auf den süddeutschen Raum und Vorarlberg ausgeweitet werden.
Die SGKB ist das grösste Bankinstitut in der Ostschweiz mit rund 800 Arbeitsplätzen und 1000 Beschäftigten.

(sda)

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