Staatliche Anerkennung der Zeugen Jehovas

publiziert: Donnerstag, 24. Mrz 2005 / 16:42 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 24. Mrz 2005 / 17:01 Uhr

Berlin - Die Zeugen Jehovas haben erstmals in Deutschland vor Gericht ihre staatliche Anerkennung durchgesetzt.

Die Zeugen Jehovas hoffen nun auf Anerkennung in ganz Deutschland.
Die Zeugen Jehovas hoffen nun auf Anerkennung in ganz Deutschland.
Für Berlin sprach ihnen das Oberverwaltungsgericht den Anspruch auf den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu.

Damit wäre die Religionsgemeinschaft den grossen Kirchen rechtlich gleichgestellt. Berlin, das den Status bislang verweigerte, unterlag in einem mehr als zehnjährigen Rechtsstreit. Die Zeugen Jehovas hoffen nun auf Anerkennung in ganz Deutschland.

Und in der Schweiz?

In der Schweiz ist eine entsprechende Entwicklung nicht zu erwarten. Der Entscheid über die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften sei hierzulande rein politisch, sagte Markus Sahli, der Leiter der Abteilung Innenbeziehungen beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) auf Anfrage.

Es widerspräche der Tradition der Schweiz, wenn Gerichte einen solchen Entscheid fällen würden. Es brauche hierfür einen gesellschaflichen Konsens, sagte Sahli. In der Schweiz sind die Zeugen Jehovas wie andere kleinere Glaubensgemeinschaften als Verein organisiert.

Vorwürfe ohne Beweise

Das deutsche Bundesland Berlin hatte der Gruppierung unter anderem vorgeworfen, Bluttransfusionen bei Kindern zu verhindern und durch psychische Sanktionen für Aussteiger den Bestand von Ehe und Familie zu gefährden.

Diese Vorwürfe habe das Land aber nicht mit Fakten wie etwa Entscheidungen von Familiengerichten oder Jugendämtern belegen können, hiess es in der Entscheidung.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts würden die Zeugen Jehovas eine Reihe von Vorteilen im Steuer- und Organisationsrecht erhalten. Sie wollen nach eigenen Aussagen aber keine Kirchensteuer erheben und keine eigenen Beamten einstellen.

Einen Antrag auf die Erteilung von Religionsunterricht hätten die Zeugen nach Angaben des Richters schon früher stellen können. Bisher verzichteten sie darauf. Ihr Anwalt wollte das für die Zukunft aber nicht ausschliessen.

(bert/sda)

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