Staatsanwalt legt im Fortuyn-Prozess Berufung ein

publiziert: Mittwoch, 16. Apr 2003 / 11:42 Uhr

Den Haag - Nach dem Prozess um die Ermordung des niederländischen Rechtspopulisten Pim Fortuyn hat Anklage Berufung eingelegt. Das Gericht habe zu wenig berücksichtigt, dass der Täter frontal gegen alle demokratischen Prinzipien verstossen habe.

Zudem seien die Richter auch zu wenig darauf eingegangen, dass der Angeklagte kein Bedauern und keine Trauer über seine Tat gezeigt habe, heisst es in der Begründung.

Der Täter war am Dienstag in Amsterdam zu 18 Jahren Haft verurtelt worden, weil er nach eigenem Geständnis am 6. Mai 2002 Fortuyn erschossen hatte. Die Tat fand neun Tage vor den Parlamentswahlen statt. Der Staatsanwalt hatte dafür die in den Niederlanden selten verhängte Strafe von lebenslanger Haft gefordert.

Das Gericht hielt dagegen eine zeitlich begrenzte Strafe mit der Möglichkeit vorzeitiger Haftentlassung nach Verbüssung von Zweidritteln der Haftzeit für angemessen. Lebenslang schliesst dagegen eine Rückkehr in die Gesellschaft aus.

(bsk/sda)

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