Die Frage der Woche lautete: Hat die Schweiz einen neuen Fichenskandal? Heute der Beitrag von Lukas Reimann. Lukas Reimann ist SVP-Nationalrat und Mitglied Rechtskommission des Nationalrates.
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Dennoch sind – das bestreitet kaum jemand – Fehler und Schlampereien beim Staatsschutz passiert. Offensichtlich hat man die neuen Computersysteme nicht im Griff und so wurden nicht mehr benötigte Datensätze nicht gelöscht. Auch scheint die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichten- und Geheimdiensten mangelhaft zu funktionieren. Diese Probleme müssen ohne Zweifel behoben werden. Die demokratische Kontrolle muss gestärkt werden. Es geht in der Überwachungsfrage um elementare Freiheits- und Bürgerrechte, was einen sorgfältigen Umgang mit den Daten absolut bedingt. Vorratsdatenspeicherungen gehen zu weit. Und Überwachungen darf es nicht per se geben, sondern nur mit klaren rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen.
Nun aber die Abschaffung des Staatsschutzes zu fordern, wäre ein Eigentor. Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und somit für die Sicherheit im Land braucht es einen funktionierenden Staatsschutz. Die Aufgabenfelder werden stets breiter: Die Verhinderung von Wirtschaftsspionage kommt immer mehr Bedeutung zu, gerade auch im Sinne des Datenschutzes! Auch die Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel, Geldwäscherei, Drogen- und Waffenhandel, Banden-Kriminalität und internationalen Verbrecher-Ringen (z.B. Mafia) sind von immer grösster Bedeutung. Die Abschaffung der Grenzkontrollen mit dem Schengen-Beitritt und die Öffnung der ehemaligen Ostblockländer über die Personenfreizügigkeit verschärfen die Probleme zusätzlich. Auch die Verbreitung von Internet-Kriminalität, Kinder-Pornografie und die Beobachtung von extremistischen Organisationen (z.B. der islamistischen Szene in der Schweiz) sind eminent wichtig für die Sicherheit der Schweiz. Hier braucht der Staat funktionierende Mittel, um die Kriminellen zu bekämpfen.
Ein Blick auf die aktuellen Datensätze zeigt auch, dass es bei den 200'000 Fichen in nicht einmal 5 Prozent der Fällen um Schweizer Bürger handelt. Die restlichen Fichen registrieren Ausländer mit und ohne Wohnsitz in der Schweiz. Bei den aktuellen Gefahren, welche die Schweiz bedrohen, ist dies gerechtfertigt. Ausländerkriminalität und gewaltbereite Extremisten im Inland und Kriminalität aus dem Ausland sind mit allen Mitteln zu bekämpfen.
Die grössten Gefahren für den Datenschutz und die Freiheits- und Bürgerrechte liegen heute ganz woanders: Während beim Staatsschutz eine demokratische Kontrolle vorhanden und klar im Gesetz festgelegt ist, was unter welchen Bedingungen gespeichert oder überwacht werden darf, fehlt dies im privaten Rahmen. Wenn Mitarbeiter von Banken oder allenfalls gar ausländische Nachrichtendienste unbemerkt Daten-CDs mit detaillierten Informationen über Kontostände und –Bewegungen brennen und verkaufen können, so ist dies eine echte Bedrohung für die Privatsphäre. Der automatische Informationsaustausch – den ausgerechnet linke Politiker am stärksten fordern – würde jegliche Privatsphäre und jeglichen Datenschutz ausschalten. Wie verlogen!
Auch private Unternehmen sammeln ungehemmt Daten von denen der Staatsschutz nur träumen kann. Telekommunikationsfirmen können die genauen Standorte ihrer Kunden ermitteln und Bewegungsprofile erstellen. Suchmaschinenfirmen speichern akribisch sämtliche eingegeben Suchbegriffe. Internetanbieter wissen, wer auf welchen Seiten surft. Online-Buchhändler wissen, welche Art von politischer oder anderer Literatur gelesen wird. Detailhändler wissen, wer was wann zu welcher Zeit wo eingekauft hat. Und in sozialen Netzwerken teilen die Mitglieder der ganzen Welt gleich selber mit, was sie tun und welche Einstellungen sie haben. Unverschlüsselte E-Mails können von Fremden gelesen werden wie Postkarten, was gerade im Bereich der Wirtschaftsspionage noch immer unterschätzt wird. Im Gegensatz zum Staatsschutz gibt es im privaten Sektor kaum Regeln. Das Schweizer Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1992 und ist ausgerichtet auf die Vor-Internetzeit, wo noch oft mit Schreibmaschine und Papier-Karteikarten gearbeitet wurde.
Natürlich müssen Eveline Widmer-Schlumpf, ihre Mitarbeiter und das Parlament die Arbeit des Staatsschutzes beobachten und notfalls handeln. Aber hier existieren Gesetze mit klaren Schranken, im privaten Rahmen nicht. Was private Firmen alles an Daten sammeln und wem – ob anderen Firmen, ausländischen Geheimdiensten oder indirekt gar Kriminellen – sie diese Daten anbieten und weitergeben, ist unklar. Hier besteht Handlungsbedarf, im Interesse von Freiheit und Sicherheit!
(von Lukas Reimann/news.ch)
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