Stabschef der Nationalen Alarmzentrale soll angeklagt werden

publiziert: Freitag, 19. Dez 2003 / 10:15 Uhr

Bern - Gegen den Stabschef der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) soll Anklage wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung erhoben werden. Diesen Antrag stellt der eidgenössische Untersuchungsrichter nach Abschluss der Voruntersuchung zuhanden der Bundesanwaltschaft.

Der NAZ-Stabchef Alfred Hardmeier wird sich vor Gericht wegen ungetreuer Amtsführung zu verantworten haben.
Der NAZ-Stabchef Alfred Hardmeier wird sich vor Gericht wegen ungetreuer Amtsführung zu verantworten haben.
Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren war im Dezember 2002 eröffnet worden. Es steht im Zusammenhang mit Staatsaufträgen an eine private Informatikfirma, welcher NAZ-Stabschef Alfred Hardmeier als Verwaltungsrat angehörte.

Hardmeier übt seine Funktion als Stabschef derzeit nicht aus. Er ist nach Auskunft der NAZ seit längerem - schon vor Einleitung der Voruntersuchung - krankgeschrieben.

Nicht vereinbar

Das Auftragsvolumen im fraglichen Zeitraum (1995-2002) beläuft sich auf rund 1,8 Millionen Franken, wie der eidgenössische Untersuchungsrichter Ernst Roduner miteilte. Abgeklärt wurden die Umstände und Rahmenbedingungen bei der Auftragsvergabe durch die NAZ.

Wie Roduner hierzu festhält, ist ein Verwaltungsratsmandat mit einer regulären Anstellung beim Bund nicht vereinbar, das heisst, es bedarf einer förmlichen Bewilligung. Diese hatte Hardmeier nicht eingeholt.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) habe von der Nebenbeschäftigung des Stabschefs ebenso wenig gewusst wie der derzeitige NAZ-Chef Marco Brossi.

Ungetreue Amtsführung

Dem VBS könne mithin kein Vorwurf gemacht werden. Zudem habe Hardmeier seine Position bei der Vergabe von Staatsaufträgen an diese Informatikfirma nicht ausgenützt. Es flossen ihm keinerlei finanziellen Vorteile zu.

In einem Fall habe der Stabschef jedoch die öffentlichen Interessen und die Ausstandsvorschrift missachtet, kommt der Untersuchungsrichter zum Schluss. Es ging dabei um eine Geschäft im Umfang von 219 000 Franken. Deshalb wird die Erhebung der Anklage wegen ungetreuer Amtsführung beantragt.

(rp/sda)

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