Stadt Strassburg wegen Todes von 13 Konzertbesuchern vor Gericht

publiziert: Montag, 5. Feb 2007 / 20:10 Uhr / aktualisiert: Montag, 5. Feb 2007 / 20:27 Uhr

Strassburg - Wegen des Todes von 13 Besuchern während eines Open-Air-Konzerts muss sich die Stadt Strassburg vor Gericht verantworten. Bei dem Sturmunglück im Juli 2001 wurden auch rund hundert Menschen verletzt.

Hätte die Stadt das Konzert absagen müssen?
Hätte die Stadt das Konzert absagen müssen?
Das Strassburger Landgericht soll prüfen, ob die Stadt für das Unglück mitverantwortlich war, weil sie das Konzert trotz der Sturmwarnungen nicht abgesagt hatte. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung.

Die Elsass-Metropole als juristische Person riskiert eine Geldbusse von maximal 225 000 Euro. Sie macht ihrerseits die Konzertveranstalter verantwortlich. «Die Stadt hat keinen Fehler begangen», sagte ihr Anwalt Gérard Alexandre vor Beginn der Verhandlung.

Während des Konzerts der Gruppe «Yiddishe Mamas et Papas» hatte am 6. Juli 2001 ein Mini-Tornado eine alte Platane entwurzelt. Der 40 Meter hohe und rund 70 Tonnen schwere Baum stürzte auf die rund 120 Konzertbesucher und zehn Künstler, die wegen des strömenden Regens unter ein Zeltdach geflüchtet waren.

Opfer als Nebenkläger

Die Rettungskräfte brauchten anschliessend mehrere Stunden, um die unter dem Baum begrabenen Opfer zu bergen. Elf von ihnen waren bereits tot, unter ihnen ein 13 Jahre altes Mädchen. Zwei andere Verletzte starben einige Tage später.

Bei den bis 23. Februar dauernden Verhandlungen treten rund hundert Opfer beziehungsweise Hinterbliebene als Nebenkläger auf. Sie werden von 16 Anwälten vertreten. Das Gericht soll prüfen, ob Versäumnisse vorlagen und wer dafür verantwortlich ist.

(fest/sda)

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