Stadt Zürich muss Loorenkopfturm ab August unterhalten

publiziert: Samstag, 29. Mai 2004 / 12:17 Uhr

Lausanne - Die Stadt Zürich muss den Aussichtsturm auf dem Loorenkopf ab Ende August befeuern. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der Stadt nicht eingetreten, da die Flughafen Zürich AG die Kosten für die Markierungslichter trägt.

Die Anlage muss ab dem 31. August von der Stadt befeuert werden.
Die Anlage muss ab dem 31. August von der Stadt befeuert werden.
Die Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko UVEK) hatte am vergangenen 8. April vorsorglich angeordnet, dass die Stadt den Loorenkopfturm auf dem Adlisberg im Hinblick auf die Südanflüge bis spätestens 31. August befeuern und die Anlage anschliessend unterhalten muss.

Das Bundesgericht ist auf die dagegen von der Stadt erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde nun nicht eingetreten. Laut den Lausanner Richtern erwächst der Stadt aus dem Zwischenentscheid der Reko UVEK kein nicht wieder gutzumachender Nachteil.

Die Stadt hatte argumentiert, die Reko UVEK habe keine Anordnung zur Kostentragung getroffen. Damit müsse sie als Grundeigentümerin die anfallenden Kosten der Befeuerung selber übernehmen, insbesondere für die Anschaffung der Anlage, die Stromleitungen, das Einholen der entsprechenden Bewilligungen und den Unterhalt.

Dies trifft laut Bundesgericht nicht zu. Bereits das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) habe in seiner vorangehenden Verfügung die Flughafen Zürich AG zur Kostenübernahme verpflichtet. Die Reko UVEK habe die Kostenpflicht dann zwar nicht mehr ausdrücklich erwähnt, aber auf diese Verfügung verwiesen.

Zudem habe sich die Flughafen Zürich AG selber zur Übernahme der Kosten bereit erklärt. Der Zwischenentscheid der Reko Uvek habe für die Stadt somit keine finanziellen Nachteile. Und selbst wenn der Stadt ein gewisser Eigenaufwand entstehen sollte, so handle es sich dabei um rückerstattungspflichtige Vorleistungen.

(rr/sda)

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