Harte Drogen kein Thema
Ständerat für Cannabis-Legalisierung
publiziert: Dienstag, 7. Mrz 2000 / 12:03 Uhr
Bern - Der Ständerat ist für eine Freigabe von Cannabis. Er hat am Dienstag zwei Standesinitiativen von Zürich und Baselland Folge gegeben. Nicht in Frage kommt für ihn eine Legalisierung des Konsums «harter» Drogen.
In ihren Standesinitiativen hatten die Kantone Zürich und Basel-
Landschaft gefordert, Cannabis sei aus dem Betäubungsmittelgesetz
zu streichen. Der Zürcher Vorstoss will den Handel einem
Staatsmonopol unterstellen, Basel-Landschaft einer staatlichen
Kontrolle. Beide fordern flankierende Jugendschutzmassnahmen.
Der Rat folgte dem Antrag der Kommission und gab der Initiative Baselland mit 26 zu 12 Stimmen, dem Vorstoss aus Zürich mit 20 zu 19 Stimmen Folge.
Ein Ordnungsantrag von Philipp Stähelin (CVP/TG), die Behandlung der beiden Standesinitiativen bis zur Vorlage der Botschaft des Bundesrates über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zu verschieben, war zuvor mit 19 zu 15 Stimmen abgelehnt worden.
Signal für Bundesrat
Kommissions-Präsidentin Christine Beerli (FDP/BE) erklärte, die beiden Initiativen sollten ein Signal für den Bundesrat sein, bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes forwärtszumachen. Beerli betonte, die Komission stimme der Zielsetzung der Vorstösse zu, nicht aber unbedingt deren Wortlaut.
Wesentliche Argumente in der Debatte waren, dass mit einer Legalisierung die Märkte für harte und weiche Drogen getrennt würden. Hans Hoffmann (SVP/ZH) führte an, eine Legalisierung würde auch Alkohol und Tabak den Anschein der Harmlosigkeit nehmen und die Prävention erleichtern.
Die Gegner der Initiativen warnten vor einem eigentlichen Hasch- Tourismus und einer Verharmlosung der Riskiken des Cannabis- Konsums.
Gegen Doppelmoral
Christiane Brunner (SP/GE) kritisierte diese «Doppelmoral», die den Cannabis-Konsum verurteile, Alkohol und Tabak aber akzeptiere. Auch Bruno Frick (CVP/SZ) wies darauf hin, dass die Wirkung von Cannabis nicht gefährlicher sei als bei Alkohol und Tabak.
Einer Standesinitiative Solothurns leistete der Ständerat wie schon 1996 mit 38 gegen eine Stimme erneut keine Folge. Solothurn hatte gefordert, Drogenkonsum sei generell zu legalisieren und Drogen seien einem Staatsmonopol zu unterstellen.
Der Nationalrat hatte die Solothurner Standesinititative zusammen mit den beiden Vorstössen aus Baselland und Zürich im Paket behandelt und ihnen im Oktober 1999 mit 67 zu 66 Stimmen Folge gegeben.
Eine Motion von Filippo Lombardi (CVP/TI) wurde als Postulat überwiesen. Lombardi verlangte vom Bundesrat unverzüglich Massnahmen gegen den Missbrauch beim Anbau von Cannabis. Der Bundesrat werden die Frage im Rahmen der Gesetzesrevision prüfen, versicherte Bundesrätin Ruth Dreifuss.
Der Rat folgte dem Antrag der Kommission und gab der Initiative Baselland mit 26 zu 12 Stimmen, dem Vorstoss aus Zürich mit 20 zu 19 Stimmen Folge.
Ein Ordnungsantrag von Philipp Stähelin (CVP/TG), die Behandlung der beiden Standesinitiativen bis zur Vorlage der Botschaft des Bundesrates über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zu verschieben, war zuvor mit 19 zu 15 Stimmen abgelehnt worden.
Signal für Bundesrat
Kommissions-Präsidentin Christine Beerli (FDP/BE) erklärte, die beiden Initiativen sollten ein Signal für den Bundesrat sein, bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes forwärtszumachen. Beerli betonte, die Komission stimme der Zielsetzung der Vorstösse zu, nicht aber unbedingt deren Wortlaut.
Wesentliche Argumente in der Debatte waren, dass mit einer Legalisierung die Märkte für harte und weiche Drogen getrennt würden. Hans Hoffmann (SVP/ZH) führte an, eine Legalisierung würde auch Alkohol und Tabak den Anschein der Harmlosigkeit nehmen und die Prävention erleichtern.
Die Gegner der Initiativen warnten vor einem eigentlichen Hasch- Tourismus und einer Verharmlosung der Riskiken des Cannabis- Konsums.
Gegen Doppelmoral
Christiane Brunner (SP/GE) kritisierte diese «Doppelmoral», die den Cannabis-Konsum verurteile, Alkohol und Tabak aber akzeptiere. Auch Bruno Frick (CVP/SZ) wies darauf hin, dass die Wirkung von Cannabis nicht gefährlicher sei als bei Alkohol und Tabak.
Einer Standesinitiative Solothurns leistete der Ständerat wie schon 1996 mit 38 gegen eine Stimme erneut keine Folge. Solothurn hatte gefordert, Drogenkonsum sei generell zu legalisieren und Drogen seien einem Staatsmonopol zu unterstellen.
Der Nationalrat hatte die Solothurner Standesinititative zusammen mit den beiden Vorstössen aus Baselland und Zürich im Paket behandelt und ihnen im Oktober 1999 mit 67 zu 66 Stimmen Folge gegeben.
Eine Motion von Filippo Lombardi (CVP/TI) wurde als Postulat überwiesen. Lombardi verlangte vom Bundesrat unverzüglich Massnahmen gegen den Missbrauch beim Anbau von Cannabis. Der Bundesrat werden die Frage im Rahmen der Gesetzesrevision prüfen, versicherte Bundesrätin Ruth Dreifuss.
(klei/sda)
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