Ständerat gewährleistet Bündner Kantonsverfassung

publiziert: Montag, 7. Jun 2004 / 19:28 Uhr

Bern - Der Ständerat hat das neue Grundgesetz des Kantons Graubünden gewährleistet. Dabei bekräftigte er, dass das Majorzwahlsystem für kantonale Parlamente vollkommen bundesrechtskonform ist.

Ständerat.
Ständerat.
Die Stimmberechtigten hatten die totalrevidierte Kantonsverfassung in Volksabstimmungen vom 18. Mai und vom 14. September 2003 angenommen. Keine Bestimmung widerspricht laut dem Sprecher der Staatspolitischen Kommission (SPK), Jean Studer (SP/NE), der Bundesverfassung.

Kritisiert wurde der Satz in der bundesrätlichen Botschaft, die Verfassungsmässigkeit des in Graubünden, Innerrhoden und Uri geltenden Majorzsystems für Parlamentswahlen sei rechtlich zweifelhaft. Carlo Schmid (CVP/AI) hatte deshalb in der SPK den Antrag gestellt, die Botschaft an den Bundesrat zurückzuweisen.

Die Bündner Ständeherren Theo Maissen (CVP) und Christoffel Brändli (SVP) wandten sich dagegen, von Bundes wegen den Proporz verfügen zu wollen. Die Kantone müssten frei bleiben, ob sie ihre Parlamente nach dem Majorzsystem bestellen wollen. Es gebe nicht nur einen politischen, sondern auch einen regionalen Majorz.

Justizminister Christoph Blocher erklärte, das Majorzsystem sei bundesrechtskonform. Das habe ein Bericht der SPK verdankenswerterweise klar festgestellt. Er bedauere den Wirbel, der wegen des unnötigen Passus in der Botschaft entstanden sei. Der Ständerat erteilte die Gewährleistung danach stillschweigend.

Die neue Kantonsverfassung enthält das Bekenntnis zur Dreisprachigkeit. Die Gemeinden können das Ausländerstimm- und -wahlrecht gewähren. Zu den Neuerungen gehören der Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit, der Wechsel vom obligatorischen zum fakultativen Referendum und die Senkung der Unterschriftenzahl für Initiativen.

(bsk/sda)

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