Der Rat hat die Volksinitiative «für ein ausreichendes
Berufsbildungsangebot» der Gewerkschaftsjugend und anderer
Jugendorganisationen mit 30 zu 5 Stimmen abgelehnt. Die Initiative
will ein Recht auf berufliche Grundausbildung in der Verfassung
verankern. Mit seinem Entscheid folgte der Ständerat dem
Nationalrat.
Das im Oktober 1999 eingereichte Volksbegehren habe das neue
Berufsbildungsgesetz konstruktiv beeinflusst, sagte Peter Bieri
(CVP/ZG) namens der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur
(WBK).
Die WBK-Mehrheit betrachtet aber das neue Berufsbildungsgesetz als
besseren Weg. Es sieht die Möglichkeit vor, branchenbezogene Fonds
einzurichten.
Eine ähnliche Sicht der Dinge vertrat Volkswirtschaftsminister
Pascal Couchepin: Das Gesetz antworte auf viele Anliegen der
Initianten, sagte er.
Dem widersprach der Jurassier Pierre-Alain Gentil (SP) nicht. Doch
das Gesetz reiche nicht aus. 20 Prozent der aktiven Bevölkerung
besässen keinen Berufsabschluss.
(bb/sda)