Ständerat stimmt Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zu

publiziert: Dienstag, 16. Sep 2008 / 12:34 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 16. Sep 2008 / 13:12 Uhr

Bern - Oppositionslos und mit einigen Korrekturen hat der Ständerat der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zugestimmt. Gutgeheissen wurden auch Massnahmen, die ältere Arbeitnehmer zum Weiterarbeiten ermutigen.

Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll bis 70 versichert bleiben können.
Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll bis 70 versichert bleiben können.
Die Strukturreform bringt insbesondere eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht in der zweiten Säule und die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission. Dazu kommen strengere Verhaltensregeln für die Verwalter von Pensionskassengeldern. Damit soll vorab Interessenskonflikten vorgebeugt werden.

Nach den Ungereimtheiten bei der Fusion der Swissfirst und der Bank Bellevue 2005 hatte der Bundesrat sein Projekt ergänzt. Nun werden die Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern präzisiert. Den seiner Ansicht nach zu subjektiven Begriff des «guten Rufs» strich der Rat dabei mit knappem Mehr aus dem Gesetz.

Bundesrat und Parlament möchten vorab Interessenskonflikten vorbeugen. Strikt verboten werden soll so das «parallel running», bei dem Kassenverwalter in die selben Titel investieren wie die Vorsorgeeinrichtung.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) passierte im Erstrat mit 35 zu 0 Stimmen. Nicht einverstanden erklärte sich der Ständerat damit, dass die Revisionsgesellschaften die materielle Überprüfung der Anlagetätigkeit übernehmen sollen. Neu unterstellte er zudem auch die Anlagestiftungen dem BVG.

Die Vorlage zugunsten älterer Arbeitnehmer wurde vom Erstrat mit 34 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die Pensionskassenreglemente sollen vorsehen können, dass Lohnreduktionen vor dem Rentenalter durch erhöhte Beiträge ab 58 Jahren aufgefangen werden und so die künftige Altersleistung ungeschmälert bleibt.

Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll bis 70 versichert bleiben können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beträge verbessern die späteren Altersleistungen.

(fest/sda)

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