Ständerat verwirft überraschend Besteuerung des Eigenmietwerts

publiziert: Dienstag, 3. Jun 2003 / 17:24 Uhr

Bern - Hauseigentümer müssen künftig den Eigenmietwert ihrer Liegenschaft nicht mehr versteuern. Im dritten Anlauf schloss sich der Ständerat mit 23 zu 20 Stimmen dem Nationalrat an und entschied sich für einen entsprechenden Systemwechsel.

Eigenmietwert muss nicht mehr versteuert werden.
Eigenmietwert muss nicht mehr versteuert werden.
Dreimal hatte der Nationalrat beschlossen, den Eigenmietwert und den Schuldzinsabzug im Jahr 2008 abzuschaffen. Zweimal legte der Ständerat klar sein Veto ein, um nur das heutige Regime zu optimieren. Im letzten Durchgang gab er nun überraschend nach, entschied sich aber für das billigere Modell.

Bei den Unterhaltskosten folgte der Rat mit 28 zu 18 Stimmen zwar noch der grossen Kammer. Unterhaltskosten sollen unbeschränkt abgezogen werden können, wenn sie 4000 Franken übersteigen. Dies kostet den Fiskus 70 Millionen mehr als der Vorschlag des Bundesrates, der die Abzüge beschränken wollte.

Beim Schuldzinsabzug für Ersterwerber hingegen schloss sich der Rat mit 27 zu 13 Stimmen dem Bundesrat an. Dieser Abzug soll höchstens 5000 (für Ehegatten 10 000) Franken ausmachen und jährlich um 10 Prozent reduziert werden. Gegenüber dem Nationalrat verringern sich die Steuerausfälle damit von 400 auf 205 Millionen.

Auch beim Bausparen setzte sich dank dem Stichentscheid von Ratspräsident Gian-Reto Plattner (SP/BS) der Bundesrat durch. Das Wohneigentum soll über die gebundenen Selbstvorsorge 3a gefördert werden und nicht nach dem Baselbieter Modell, das 50 statt 25 Millionen kosten würde. Insgesamt betragen die Steuerausfälle für Bund und Kantone beim Wohneigentum nun noch 260 Millionen.

Mit zwei kleinen Differenzen muss auch die Familienbesteuerung in die Einigungskonferenz. Stillschweigend lehnte es der Ständerat ab, das Teilsplitting auch Konkubinatspaaren mit Kindern zu öffnen. Um den Übergang zur Individualbesteuerung nicht zu verbauen, will er zudem die Kantone nicht zur Übernahme des Splittings zwingen.

(bert/sda)

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