Ständerat will Erbrecht revidieren

publiziert: Donnerstag, 23. Sep 2010 / 11:50 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 23. Sep 2010 / 12:05 Uhr
Das heute geltende Erbrecht stammt aus dem Jahr 1912.
Das heute geltende Erbrecht stammt aus dem Jahr 1912.

Bern - Der Bundesrat soll das Erbrecht revidieren und damit den Pflichtteil für Eltern abschaffen sowie unverheiratete Partner gleich behandeln wie verheiratete. Der Ständerat hat eine Motion von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) deutlich angenommen.

Das heute geltende Erbrecht stammt aus dem Jahr 1912. Damit orientiere es sich noch «am Familienbild des 19. Jahrhunderts», sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Donnerstag im Ständerat.

Mit 32 zu 7 Stimmen hat die kleine Kammer deshalb eine Motion angenommen, die eine Anpassung des Rechts an die heutigen Familien- und Gesellschaftsverhältnisse verlangt.

Pflichtteil der Eltern aufgehoben

Motionär Gutzwiller und seine Mitunterzeichnenden wollen, dass der Pflichtteil der Eltern aufgehoben wird und ein Erblasser den Pflichtteil seiner Kinder verringern kann. Zudem sollen unverheiratete Lebenspartnerinnen und -partner den verheirateten sowie den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnern gleichgestellt werden.

Gutzwiller will mit seinem Vorstoss eine breite gesellschaftliche Debatte anstossen. Denn das heutige Recht sei «zunehmend auf Kollisionskurs» mit den realen Lebensumständen und dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Die Motion sei nur «ein erster Schritt auf einem langen Weg».

CVP: Mätresse gegen Ehefrau?

Welches die Streitpunkte in der Diskussion sein dürften, zeigte sich bereits in der Ständeratsdebatte. Urs Schwaller (CVP/FR) wollte die Motion zurückweisen. Er sei zwar nicht gegen Denkverbote, doch er störe sich an der geplanten Gleichstellung von Ehepaaren und Unverheirateten.

«Soll etwa die Mätresse der Ehefrau vorgezogen werden, welche die Kinder aufgezogen hat?», fragte Schwaller. «Das würde nicht meinem Familienbild entsprechen.» Parteikollege Bruno Frick (SZ) beruhigte Schwaller und präzisierte den Vorstoss: Ein Erblasser, der seine Partnerin begünstigen wolle, dürfe selbstverständlich nicht verheiratet sein.

Auch weitere Votanten aus dem bürgerlichen Lager bekundeten Mühe damit, dass unverheiratete Partner mehr Rechte bekommen sollen und der Pflichtteil für Kinder beschnitten werden soll.

(ade/sda)

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