Bund kann Finanzhilfen gewähren

Ständerat will Jugend stärker fördern

publiziert: Mittwoch, 9. Mrz 2011 / 13:26 Uhr
Im neuen Gesetz soll die Zielgruppe auf Kinder ausgedehnt werden.
Im neuen Gesetz soll die Zielgruppe auf Kinder ausgedehnt werden.

Bern - Der Bund soll sich in der Kinder- und Jugendförderung mehr engagieren und dafür mittelfristig pro Jahr 8,4 statt wie heute 7 Millionen Franken ausgeben. Der Ständerat hat als Erstrat das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) beraten und einstimmig gutgeheissen.

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Die vom Bundesrat vorgeschlagen Stossrichtung des neuen Gesetzes war unumstritten. Der Ständerat bestätigte sie ohne Abstriche. So soll das Integrations- und Präventionspotenzial der Kinder- und Jugendförderung des Bundes gestärkt werden, indem der Ausbau und die Förderung offener und innovativer Formen von ausserschulischen Arbeit im Gesetz verankert wird.

Der Bund will damit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen. Diese führten dazu, dass Formen von ausserschulischer Jugendarbeit an Bedeutung gewannen, die nicht an eine Mitgliedschaft gebunden sind.

Neue Projekte finanzieren

Dazu kann der Bund den Kantonen und Gemeinden in Zukunft Finanzhilfen gewähren für befristete Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung, die Modellcharakter haben für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit. Wie Ständerat Theo Maissen (CVP/GE) im Namen der vorberatenden Rechtskommission sagte, geht es dabei insbesondere um die Förderung von Integrationsprojekten für Migranten.

Im neuen Gesetz soll die Zielgruppe des bisherigen Jugendförderungsgesetzes auf Kinder ausgedehnt werden. Dabei war im Ständerat aber umstritten, ob ein exaktes Mindestalter im Gesetz festgeschrieben werden soll.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Kinder ab dem Kindergartenalter zur Zielgruppe gehören sollen. Der Ständerat will nun aber ein Mindestalter von 5 Jahren festlegen. Es solle das gleiche Alter gelten wie etwa im Sportförderungsgesetz, hatte Maissen im Namen der vorberatenden Kommission argumentiert.

Angst grosser Jugendverbände vor Einbussen

Wie bereits in der Vernehmlassung kamen in der Debatte im Erstrat auch die Vorbehalte grosser Jugendverbände - etwa Jungwacht/Blauring, Pfadibewegung Schweiz und Cevi - gegen die neuen Finanzierungsbestimmungen zur Sprache.

Über Einzelanträge versuchten frühere Pfadfinder oder Jublaner (Jungwacht-, Blauring) vergeblich, Bestimmungen wieder aus dem Gesetz zu kippen, die aus ihrer Sicht die finanziellen Zuwendungen für die grossen Jugendorganisationen einschränken könnten.

(bg/sda)

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