Ständerat zum Behinderten-Gesetz

publiziert: Dienstag, 10. Dez 2002 / 14:39 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 10. Dez 2002 / 15:37 Uhr

Bern - Wenn Behinderte vor Gericht wegen Benachteiligungen bei Bauten oder Einrichtungen klagen, sollen sie für die Kosten nicht aufkommen müssen.

Gemäss Gesetz können Behinderte Benachteiligungen bei Bauten, Einrichtungen oder Fahrzeugen vor Gericht einklagen. Uneinig waren sich die beiden Räte bei der Differenzbereinigung in der Frage, ob diese Verfahren für Behinderte etwas kosten sollen oder nicht.

Der Ständerat hatte die Unentgeltlichkeit solcher Verfahren auf die erste Instanz beschränken wollen. Der Nationalrat forderte, dass Behinderte bis zur letzten Instanz von den Gerichtskosten entbunden werden. Der Vorschlag der Einigungskonferenz folgt nun grösstenteils der grossen Kammer.

Neu hingegen ist der Zusatz, dass die Verfahren nur bis zur letzten Instanz unentgeltlich sein sollen. Für das Verfahren vor dem Bundesgericht sollen sich die Gerichtskosten nach dem Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege richten.

Die Gerichtsgebühr beträgt zwischen 200 und 1000 Franken und wird nicht nach dem Streitwert bemessen. Im Namen der Kommission forderte Bruno Frick (CVP/SZ) den Ständerat auf, den Vorschlag der Einigungskonferenz anzunehmen. Der Antrag geht nun noch in den Nationalrat.

(bsk/sda)

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