Der Nationalrat hatte beschlossen, die Einkommen der Ehepaare zwar
weiterhin zu addieren, zur Berechnung des Steuersatzes aber durch
1,9 zu teilen. Um eine Benachteiligung Alleinstehender zu
vermeiden, sah er für diese einen Haushaltsabzug von 11'000 Franken
vor.
Daran gefiel der Ständerats-Kommission der Divisor 1,9 nicht.
Dieser bevorzuge Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig
sei. Zum andern könnte der hohe Haushaltsabzug von 11'000 Franken
widerrechtlich auch von Konkubinatspaaren erschlichen werden, was
gewichtige Steuerausfälle zur Folge hätte.
Die WAK schlägt vor, den Haushaltsabzug für Alleinstehende auf
3'000 Franken zu senken und den Divisor beim Teilsplitting auf
1,5 festzusetzen. Erwerbstätige Ehepaare sollen zudem einen
Zweiverdienerabzug von 35 Prozent oder höchstens 24'000 Franken
geltend machen können.
(sk/sda)