Stallpflicht ab Oktober

publiziert: Freitag, 29. Sep 2006 / 11:39 Uhr

Bern - Die Freilandhaltung von Geflügel ist ab dem 15. Oktober in der Nähe von Seen und Flüssen verboten. Dies hat der Bundesrat entschieden.

Die Geflügelhalter werden von den kantonalen Veterinärämtern informiert.
Die Geflügelhalter werden von den kantonalen Veterinärämtern informiert.
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Die Stallpflicht zum Schutz des Geflügels vor der Vogelgrippe gilt für den ganzen Winter.

Die Erfahrungen des letzten Winters hätten gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den grossen Seen auftrete, schreibt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD).

Deshalb habe die Schweiz entsprechende Massnahmen getroffen.

Seltene Ausnahmen

Im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland ist die Freilandhaltung untersagt - voraussichtlich bis zum 30. April. Betroffen sind 20 Gebiete mit insgesamt 1000 professionellen und 4000 Hobby-Geflügelhaltern.

Die Geflügelhalter in den Risiko-Gebieten werden von den kantonalen Veterinärämtern informiert. Diese können in seltenen Fällen Ausnahmen gewähren, etwa für Strausse und Emus.

Das Verbot gilt auch für Geflügelmärkte und -ausstellungen und betrifft sowohl Nutz- als auch Rassegeflügel. Die Situation werde laufend beobachtet, schreibt das EVD. Die Massnahme könne bei Bedarf verschärft oder auch aufgehoben werden.

Geflügelhalter mit Freilandhaltung erhalten weiterhin Direktzahlungen. Haben sie einen sogenannten Wintergarten, können sie ihre Produkte ausserdem weiterhin mit «aus Freilandhaltung» bezeichnen.

Dritte landesweite Stallpflicht

In der Schweiz galt bisher zweimal eine landesweite Stallpflicht für Geflügel: 2005 von Ende Oktober bis Mitte Dezember und 2006 von Mitte Februar bis Ende April. Die Geflügelhalter hatten das gesamtschweizerische Freihaltungsverbot kritisiert. Umstritten war auch die Frage, ob Eier aus Freilandhaltung umdeklariert werden müssten.

Bis anhin wurde in der Schweiz bei 32 Vögeln das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen. Ein Fall trat am Genfersee auf, die übrigen wurden am Bodensee und Hochrhein registriert. Ausbrüche in Geflügelhaltungen gab es nicht.

Das Virus sei in Westeuropa nicht sehr verbreitet, in der Population der Wildvögel aber vorhanden, heisst es in der Mitteilung.

(bert/sda)

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