Sterbehilfe wird nicht neu geregelt
publiziert: Mittwoch, 26. Sep 2012 / 11:55 Uhr
Suizidwillige Personen urteilsfähig sein und freiwillig handeln.
Suizidwillige Personen urteilsfähig sein und freiwillig handeln.

Bern - Die Sterbehilfe wird in der Schweiz nicht strenger geregelt. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für den Status quo ausgesprochen - im Einklang mit dem Bundesrat.

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Der Nationalrat hat am Mittwoch parlamentarische Vorstösse sowie Initiativen aus den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft abgelehnt, die neue Vorschriften für die Sterbehilfe verlangten. Die geltenden Regeln genügten, um Missbräuche zu verhindern, befand die Mehrheit.

Suizidhilfe aus selbstsüchtigen Beweggründen ist bereits heute unzulässig. Zudem müssen suizidwillige Personen urteilsfähig sein und freiwillig handeln. Der Todeswunsch muss wohlerwogen und dauerhaft sein.

Entscheid liegt bei jedem selbst

Im Nationalrat hoben fast alle Rednerinnen und Redner die Bedeutung der Selbstbestimmung hervor. Jeder Mensch müsse selber darüber entscheiden können, was für ihn ein würdiges Lebensende sei.

Für eine strengere Regulierung machte sich einzig Ida Glanzmann (CVP/LU) stark. Sie forderte eine gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen. Organisationen wie Dignitas und Exit sollten die Finanzen offenlegen müssen und kontrolliert werden, argumentierte sie.

Eine entsprechende Motion lehnte der Rat aber mit 163 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Die Gegnerinnen und Gegner gaben zu bedenken, eine Aufsicht würde die Suizidhilfeorganisationen gewissermassen staatlich legitimieren, was äusserst heikel sei.

(bg/sda)

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