Postulat wurde gutgeheissen

Steuerabzug für Banken-Bussen unter der Lupe

publiziert: Mittwoch, 18. Jun 2014 / 13:01 Uhr
Susanne Leutenegger Oberholzer sagte, es müsse geklärt werden, ob die Banken für ihr Fehlverhalten noch belohnt werden sollen.(Archivbild)
Susanne Leutenegger Oberholzer sagte, es müsse geklärt werden, ob die Banken für ihr Fehlverhalten noch belohnt werden sollen.(Archivbild)

Bern - Der Bundesrat nimmt nach der Milliardenbusse für die Credit Suisse die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Sanktionen unter die Lupe. Der Nationalrat hat am Mittwoch nach ausgiebigen Unmutsäusserungen ein entsprechendes Postulat mit 99 zu 81 Stimmen gutgeheissen.

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Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) sagte im Rat, über die aktuellen und noch anstehenden Bussen in den USA müsse niemand mehr jammern. Sie seien aufgrund eines Verstosses gegen das dort gültige Landesrecht zustande gekommen. Nun müsse geklärt werden, ob die Banken für ihr Fehlverhalten noch vom Steuerzahler mit einem Steuerabzug belohnt werden sollen.

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte sich gerne bereit, das in einem Bericht auszuloten. Gemäss Auslegung des Bundesrats seien Bussen mit Strafcharakter nicht abzugsfähig, solche, die der Gewinnabschöpfung dienen, aber schon.

Wie die Strafzahlungen nach dem unterschiedlichen Charakter aufgeschlüsselt werden sollen, müsse geklärt werden. Ob es ein neues Gesetz brauche, sei offen. Allerdings würde der Bund von seiner Harmonisierungskompetenz Gebrauch machen und unterschiedliche kantonale Praxen abstellen.

Im konkreten Fall der CS rechnet die Bank mit rund 800 Millionen Dollar, die steuerabzugsfähig sind. Die restlichen 2 Milliarden Dollar hätten demnach Strafcharakter. Allerdings harrt die Frage der Klärung: Steueramt und Steuerrekursgericht des Kantons Zürich sind sich nicht einig.

Bereits vier Institute zur Kasse gebeten

Louis Schelbert (Grüne/LU) brachte ein weiteres Problem im Steuerstreit mit den USA aufs Parkett. In einer Motion verlangte er, die involvierten Banken müssten die vollen Folgekosten tragen - und zwar für die Verhandlungen, die Verwaltung und die Gerichte.

Widmer-Schlumpf erklärte, die Überwälzung sei bereits heute im Steueramtshilfegesetz geregelt. Demnach könne die Eidgenössische Steuerverwaltung Banken bei erheblichem Aufwand und Fehlverhalten zur Kasse bitten und ihnen die Vollkosten auferlegen.

Ausser der UBS, die noch per Spezialrecht zur Zahlung verpflichtet wurde, zahlten bisher drei grössere Institute für die Behandlung von Gruppenanfragen. Gemäss der Finanzministerin handelte es sich dabei um einen Betrag im mittleren mehrstelligen Millionenbereich.

Der Nationalrat lehnte die Motion mit 116 zu 68 Stimmen ab.

Erneut heftige Bankenschelte von links

Vor den Entscheiden über die beiden Vorstösse hagelte es ausser von der SVP und der FDP einmal mehr Kritik für die Banken. Dass sie ihre Strafen nun sogar noch von den Steuern abziehen könnten, stosse im Volk auf grosse Empörung, stellte die Ratslinke fest. Es käme keinem Normalbürger in den Sinn, seine Bussen von den Steuern abzuziehen.

SVP und FDP unterstrichen, dass das Steuerrecht grundsätzlich neutral sei und keine moralische Komponente enthalte. Besteuert werde nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - ohne Unterschied des legalen oder illegalen Erwerbs.

Zudem hätten die Banken mit in der Schweiz zulässigen und in den USA unzulässigen Geschäften Gewinne erzielt und dafür Steuern bezahlt. Dass die Sanktionen nun nicht abzugsfähig sein sollten, komme einer doppelten Besteuerung gleich.

(ig/sda)

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