Stillstand bei Bilateralen zur Betrugsbekämpfung

publiziert: Donnerstag, 18. Apr 2002 / 22:08 Uhr / aktualisiert: Freitag, 19. Apr 2002 / 11:39 Uhr

Brüssel - Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zur Betrugsbekämpfung sind blockiert. Die EU will keine Kompromisse und beharrt auf der Übernahme des EU-Rechts durch die Schweiz. Der Bundesrat soll nun die Lage bei den Bilateralen beurteilen.

Die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich am Donnerstag in Brüssel zur sechsten Verhandlungsrunde über die Betrugsbekämpfung getroffen. Dabei sei man jetzt "zu einem Stillstand gekommen", sagte der Schweizer Delegationschef, Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, anschliessend in Brüssel vor den Medien.

Grundsatzfrage

Nun werde der Bundesrat eine umfassende Lagebeurteilung vornehmen. Laut einem Communiqué des Eidg. Finanzdepartements (EFD) werden dabei auch die Auswirkungen auf alle Dossiers und generell die Amts- und Rechtshilfepolitik der Schweiz in Fiskalsachen geprüft.

Auf die Frage, ob bei einer EU-Forderung nach Übernahme ihres Rechts die Verhandlungen noch Sinn machen, sagte Dietrich: "Das ist die Frage, die sich stellt." Könne die Schweiz EU-Recht übernehmen, wie dies die EU wegen der engen Verflechtung der beiden Seiten wolle, oder verhandle man als Partner, wobei abweichendes Recht möglich wäre?

Schweizer Vorschläge

Dietrich erinnerte daran, dass die Schweiz der EU mehrfach substanziell entgegengekommen sei. Laut dem EFD gingen die Schweizer Vorschläge weit über den ursprünglich als Verhandlungsgrund genannten Zigarettenschmuggel hinaus und hätten alle vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug umfasst.

So sollten mittels einer Generalklausel alle Betrügereien erfasst, auf der Basis der internationalen UNO-Definition die Geldwäscherei einbezogen und die Auskunftserteilung über Bankdaten vereinfacht werden. Bei Zwangsmassnahmen, Auslieferung und Verfahrensbeschleunigung wäre die Schweiz der EU ebenfalls entgegengekommen.

Harte EU-Haltung

Doch die EU habe von Beginn an auf die praktisch vollständige Übernahme ihres Rechtsbestands (Acquis communautaire) gepocht. Dann müsste die Schweiz aber Rechtsgrundsätze wie doppelte Strafbarkeit (Amts- und Rechtshilfe nur bei in der Schweiz strafbaren Delikten), aufschiebende Wirkung von Rekursen oder Unzulässigkeit permanenter Bankkontenüberwachung preisgeben.

Die EU will so offenbar auch Steuerhinterziehung erfassen. Die Schweiz besteht wegen des Bankgeheimnisses aber auf der Unterscheidung von Hinterziehung und Steuerbetrug. Das EFD will nun prüfen, "ob die konkreten Probleme des Zollbetrugs und des Zigarettenschmuggels auf anderem Weg als über ein Abkommen mit der EU rasch gelöst werden könnten".

EU: Kein Scheitern

Auf EU-Seite will man derweil in der Blockade kein Scheitern der Verhandlungen sehen: "Mit der Schweiz geht es immer lang und ist schwierig", verlautete aus einer EU-Quelle. Die EU wolle der Schweiz jedoch "keine Sonderbehandlung" zugestehen: "Die Schweizer wussten das von Anfang an."

Die EU wolle Abkommen, die die EU-Standards beachten. Weitere Treffen zwischen der EU und der Schweiz wurden gemäss Dietrich allerdings nicht vereinbart.

(sk/sda)

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