Stöhlker wegen Nötigung verurteilt

publiziert: Dienstag, 20. Sep 2005 / 16:30 Uhr

Meilen - Der Zürcher PR-Berater Klaus J. Stöhlker muss wegen versuchter Nötigung eine Busse von 20 000 Franken bezahlen.

Klaus J. Stöhlker habe das Unternehmen unter Druck gesetzt.
Klaus J. Stöhlker habe das Unternehmen unter Druck gesetzt.
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Stöhlker drohte dem umstrittenen Vitamin-Promotor Matthias Rath mit einer «Informationsbombe», um Honorarforderungen durchzusetzen.

Zuerst kämpften sie gemeinsam für eine Vitamin-Initiative, dann kam es zum Zerwürfnis zwischen Stöhlker und Rath.

Laut Stöhlker war die Zusammenarbeit unzumutbar geworden, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Volksinitiative waren nicht mehr gegeben.

«Informationsbombe»

Am 15. Juni 2004 teilte Stöhlker der Health Foundation von Rath in einem E-Mail mit, dass er die Niederlegung seines Mandats als PR-Berater mit einer Medienmitteilung öffentlich machen werde.

Im Communiqué äusserte Stöhlker auch Kritik an Raths Organisation.

Gleichentags liess Stöhlker bei einem Telefonat mit Raths Stiftung wissen, dass er eine «Informationsbombe» hochgehen lassen werde. Ausserdem setzte er der Health Foundation ein Ultimatum.

Keine Bezahlung

Gemäss Staatsanwaltschaft wollte Stöhlker mit der Ankündigung von Informationen ein ausstehendes Honorar von mehr als 180 000 Franken eintreiben. Raths Stiftung zahlte allerdings nicht.

Wegen versuchter Nötigung musste sich Stöhlker nun vor dem Bezirksgericht Meilen ZH verantworten. Der Vorwurf sei völlig unbegründet, sagte der PR-Berater beim Prozess.

Er habe der Health Foundation lediglich mitgeteilt, dass er sein Mandat niederlegen werde und dass er die Zahlung des berechtigten Honorars erwarte.

Mitteilung mit Resonanz

Den Begriff «Informationsbombe» habe Rath, der sich verfolgt gefühlt habe, völlig falsch verstanden. Damit habe er nur eine Mitteilung mit öffentlicher Resonanz gemeint, sagte Stöhlker.

Gemäss Verteidigung war diese Art von Druck keine Nötigung - auch weil die Health Foundation mit unzimperlichen Methoden arbeitete. Die Strafanzeige Raths sei eine persönliche Abrechnung.

In seinem Urteil folgte der Einzelrichter des Bezirksgerichts Meilen der Anklage und verurteilte Stöhlker wegen versuchter Nötigung.

Ob Stöhlker in Berufung geht, ist noch unklar. Rath ist umstritten. So behauptet er, dass sich mit seinen Vitaminpräparaten Krebs und andere tödliche Krankheiten heilen lassen.

(rr/sda)

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