Strafe im Tötungsdelikt von Mettlen bestätigt

publiziert: Dienstag, 15. Feb 2005 / 13:21 Uhr

Lausanne - Einer der beiden Täter, die 1996 in Mettlen TG bei einem Raubüberfall die Stellvertreterin des Posthalters umgebracht haben, muss definitiv für 15 Jahre ins Zuchthaus. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

Der Täter wollte dem Gericht glaubhaft machen, traumatisiert gewesen zu sein.
Der Täter wollte dem Gericht glaubhaft machen, traumatisiert gewesen zu sein.
Zwei Männer hatten am 3. Februar 1996 die Post im thurgauischen Mettlen überfallen. Die Ferienvertreterin des Posthalters wurde von ihnen gezwungen, die Poststelle zu öffnen. Im Lauf der Tat feuerten sie acht Schüsse auf die Frau ab und töteten sie. Die Beute belief sich auf rund 50 000 Franken.

Im Juni 2004 sprach das Thurgauer Obergericht die beiden Täter der vorsätzlichen Tötung, des mehrfachen Raubes sowie weiterer Delikte schuldig und verurteilte sie zu 14 Jahren und zwei Monaten sowie zu 11 Jahren und 11 Monaten Zuchthaus. Die Strafen waren zusätzlich zu Verurteilungen im Kanton Aargau ausgesprochen worden.

Diese Strafen eingerechnet, betrug das Strafmass für den Anführer 19 und für seinen Komplizen 15 Jahre Zuchthaus. Dessen Beschwerde hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Er hatte bemängelt, dass ihm nur eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit zugestanden wurde.

Der leidende Blick seines sterbenden Vaters

Nach seinen eigenen Schilderungen will er stark traumatisiert gewesen sein, als er auf die bereits von seinem Mittäter schwer verletzte Frau geschossen hat: Das Opfer habe den gleichen leidenden Blick wie sein sterbender Vater gehabt, der in seiner Kindheit Selbstmord begangen habe.

Laut den Lausanner Richtern hat das Obergericht eine besondere Traumatisierung jedoch zu Recht verneint. Gegen die Version des Täters spreche unter anderem, dass er bei einem späteren Raubüberfall seine Waffe gegen eine Person gerichtet habe, obwohl gerade keine dem Trauma ähnliche Situation vorgelegen habe. Dies sei ein deutliches Indiz für seine Gewaltbereitschaft.

(fest/sda)

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