Straffung des Verbandsbeschwerderecht vorgesehen

publiziert: Montag, 15. Nov 2004 / 18:46 Uhr

Bern - Das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen soll gestrafft und die Umweltverträglichkeitsprüfung vereinfacht werden. Die Rechtskommission (RK) des Ständerates hat einen Entwurf verabschiedet, der im Dezember in Konsultation geht.

Hans Hoffmann hat die parlamentarische Initiative eingereicht.
Hans Hoffmann hat die parlamentarische Initiative eingereicht.
Die RK will auf Grund einer parlamentarischen Initiative von Hans Hofmann (SVP/ZH) das Umweltschutzgesetz (USG) und das Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ändern. Der Entscheid zum Vorentwurf fiel einstimmig aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Zum Verbandsbeschwerderecht beschloss die RK, dass nur ideelle Organisationen Rügen in Fragen erheben dürfen, die seit mindestens zehn Jahren zu ihrem statutarischen Zweck gehören. Über die Einreichung einer Beschwerde hat das leitende Organ zu entscheiden.

Hat eine Organisation es versäumt, gegen einen Nutzungsplan mit Verfügungscharakter zulässige Rügen zu erheben, soll sie diese in einem nachfolgenden Verfahren nicht mehr vorbringen dürfen.

Ein vorzeitiger Baubeginn soll für jene Anlageteile zulässig sein, deren Ausführung vom Ausgang des Verfahrens nicht beeinflusst werden kann.

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll bei klaren Fällen die Voruntersuchung als UVP gelten. Die Liste der Anlagen und deren Schwellenwerte sind periodisch zu überprüfen. Die Begründungen öffentlicher oder konzessionierter Bauvorhaben müssen nicht mehr Teil des UVP-Berichts sein.

Der UVP-Bericht hat heute Massnahmen zu enthalten, die eine weitere Verminderung der Umweltbelastung vorsehen. Wegen Missbrauchsgefahr will die Mehrheit der RK diese Bestimmung aufheben.

(sl/sda)

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