Strafgesetz für Kriegsverbrecher wird revidiert

publiziert: Mittwoch, 17. Aug 2005 / 15:19 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Aug 2005 / 15:37 Uhr

Bern - Das Strafrecht soll die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gewährleisten.

Die Schweiz wird ein eigenes Gesetz gegen Kriegsverbrechen erlassen.
Die Schweiz wird ein eigenes Gesetz gegen Kriegsverbrechen erlassen.
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Der Bundesrat hat entsprechende Gesetzesänderungen bis 31. Dezember in Vernehmlassung gegeben. Kriegsverbrechen werden in der Schweiz heute durch einen Pauschalverweis auf das humanitäre Völkerrecht (Genfer und Haager Abkommen) strafrechtlich erfasst. Die Bestrafung solcher Völkerrechtsverletzungen soll nun auf eine klare innerstaatliche Gesetzesgrundlage gestellt werden.

Damit wird das "Römer Statut" des Internationalen Strafgerichtshofs umgesetzt, dem die Schweiz 2001 beigetreten ist. Die Strafrechtsrevision solle sicherstellen, dass die Schweiz auch weiterhin nicht als "sicherer Hafen" für Kriegsverbrecher in Frage komme, schreibt das Bundesamt für Justiz.

Konkretisierungen

Neu werden die Verbrechen gegen die Menschlichkeit konkretisiert. Dazu gehören Delikte wie vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Deportation, Freiheitsberaubung, Folter, Sexualdelikte und Apartheid, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden.

Zwar seien diese Straftaten in der Regel bereits heute durch das schweizerische Recht erfasst, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen. Es fehle jedoch das erschwerende Element des Angriffs gegen die Zivilbevölkerung oder des Einsatzes verbotener Waffen, die nicht mitbestraft werden könnten.

(fest/sda)

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