Strafmasse vor schweizweiter Harmonisierung

publiziert: Donnerstag, 30. Nov 2006 / 16:30 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 30. Nov 2006 / 18:48 Uhr

Bern - Fertig mit Kantönligeist: Bei gleichen Vergehen soll überall in der Schweiz die gleiche Strafe gelten. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden (KSBS) legt für Bagatelldelikte Empfehlungen vor. Diese sollen ab Januar 2007 umgesetzt werden.

Die Vereinheitlichung wird allgemein begrüsst.
Die Vereinheitlichung wird allgemein begrüsst.
«Die Konferenz wollte eine Harmonisierung», sagte Andreas Brunner, leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, in der Sendung «Rendez-vous am Mittag» von Schweizer Radio DRS. Die neuen Strafmasse seien keine Mittelwerte der Kantone, sondern das Ergebnis eines Konsens.

Die Umsetzung der neuen Strafmasse liegt nun bei den kantonalen Strafverfolgunsbehörden und Gerichten. Der Präsident der KSBS und interimistische Bundesanwalt Michel-André Fels sagte auf Anfrage: «Nach wie vor muss in jedem Fall einzeln entschieden werden.» Wie die Empfehlungen respektiert würden, zeige sich erst mit der Zeit.

Einstimmig verabschiedet

Die Harmonisierung betrifft folgende vier Bereiche: Geschwindigkeitsübertretungen im Strassenverkehr, Fahren im angetrunkenen Zustand, Widerhandlungen gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer sowie leichte Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Empfehlungen seien an der Delegiertenversammlung der KSBS Anfang November einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet worden, sagte Fels weiter. Die Westschweizer Vertreter etwa hätten sich nicht gegen die Vereinheitlichung der Strafen bei Drogendelikten gewehrt.

Härtere Strafen in der Romandie

In der Romandie werden Drogendelikte traditionell härter betraft als in der Deutschschweiz. Ziel der Harmonisierung sei eine grösstmögliche Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit in der Schweiz, sagte Fels.

Anstoss zur Ausarbeitung der Empfehlungen war der ab Januar 2007 in Kraft tretende, revidierte allgemeinde Teil des Strafgesetzbuches. Durch die Revision gibt es in der Schweiz künftig weniger Gefängnisstrafen, dafür aber mehr Geldstrafen oder Verpflichtungen zu gemeinnützer Arbeit.

(ht/sda)

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